Nach 18 Jahren Einsatz

San Marino: Parlament hob Abtreibungsverbot auf

Ausland
01.09.2022 16:26

Das Parlament von San Marino hat am Mittwochabend ein Gesetz beschlossen, das das Abtreibungsverbot aufhebt. Damit sind Abbrüche zukünftig bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erlaubt. Bereits im September des Vorjahres hatte sich eine klare Mehrheit der Einwohner und Einwohnerinnen in einem Referendum für legale Schwangerschaftsabbrüche ausgesprochen.

Das Referendum forderten feministische Bewegungen, die 18 Jahre lang erfolglos versucht hatten, das Abtreibungsverbot aufzuheben. Die Bevölkerung gab ihnen schließlich recht: 77,3 Prozent der Einwohner und Einwohnerinnen stimmten dafür, Schwangerschaftsabbrüche in dem europäischen Zwergstaat am Apennin zu legalisieren. Die Wahlbeteiligung lag bei 41 Prozent.


Nach dem Referendum war das lokale Parlament gezwungen, das Strafgesetzbuch zu ändern und ein neues Gesetz zu verabschieden. Letzteres wurde am Mittwoch mit 32 Stimmen, sieben Gegenstimmen und zehn Stimmenthaltungen angenommen. Im Detail sind Schwangerschaftsabbrüche nun bis zur zwölften Woche erlaubt, wobei keine Gründe angegeben werden müssen. 

Situation wie in Österreich
Bei Gefahr für das Leben der Frau, bei schwerwiegenden Gesundheitsrisiken, bei Missbildungen des Fötus, bei Vergewaltigung oder Inzest ist auch ein späterer Abbruch noch legal. Damit ist die neue Situation ähnlich wie in Österreich, wo innerhalb der ersten drei Monate abgetrieben werden darf, und ein späterer Eingriff unter anderem noch für unter 14-Jährige möglich ist.

Das Gesetz in San Marino sieht außerdem das Einrichten von Beratungsstellen vor, in denen Minderjährige ohne elterliche Genehmigung oder Rezept Zugang zu Notfallverhütungsmitteln bekommen, das Durchführen von Sexualerziehung in Schulen und das strafrechtliche Verfolgen von Fachleuten, die falsche Informationen verbreiten, um Frauen von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten.

Fachleute, die in San Marino bewusst falsche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verbreiten, könnten strafrechtlich belangt werden (Symbolbild). (Bild: stock.adobe.com)
Fachleute, die in San Marino bewusst falsche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verbreiten, könnten strafrechtlich belangt werden (Symbolbild).

Nicht europaweit straffrei
Vor diesem Gesetz sahen zwei Artikel im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren für die Frau vor, die einen Schwangerschaftsabbruch vorgenommen hatte, sowie eine Strafe von bis zu sechs Jahren Haft für diejenigen, die ihr materiell geholfen oder sie dabei unterstützt hatten. In Europa sind Schwangerschaftsabbrüche noch im Vatikan, in Malta, Andorra, Liechtenstein und Polen illegal oder zumindest stark eingeschränkt.

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