Strengerer Kurs

Schulschwänzen wird bald richtig teuer

Innenpolitik
06.10.2025 11:04

Die Strafen für Schulschwänzen sollen deutlich steigen: Von 150 Euro bis zu satten 1000 Euro könnte künftig jeder gerechnet werden, der ohne triftigen Grund der Schulpflicht nicht nachkommt. Damit will der Gesetzgeber nicht nur für mehr Ordnung sorgen, sondern auch gleich die Strafe bei Mitwirkungspflichten der Eltern angleichen. 

Der Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der höhere Strafgebühren bei Schulpflichtverletzungen vorsieht. Die Bußgelder sollen ab 1. September 2026 von bisher 110 bis 440 Euro auf 150 bis 1000 Euro steigen. Dieser Schritt soll die Bußgelder für Schulschwänzen an die bereits bestehenden Strafen bei der Mitwirkungspflicht der Eltern angleichen, die ebenfalls Geldstrafen bis zu 1000 Euro vorsehen.

Erster Schritt: Verwarnung
Die gesetzlichen Regelungen umfassen auch verpflichtende Perspektivengespräche und Suspendierungsbegleitungen für potenzielle Schulabbrecher. Eltern, die sich weigern, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, können mit vergleichbaren Bußgeldern belangt werden.

Im ersten Schritt sollen Klassenlehrer oder Klassenvorstände durch Verwarnungen bzw. Vereinbarungen mit Schülern und deren Erziehungsberechtigten versuchen, das Schwänzen zu verhindern.

Das unentschuldigte Fernbleiben von der Schule sollte man sich künftig noch besser überlegen.
Das unentschuldigte Fernbleiben von der Schule sollte man sich künftig noch besser überlegen.(Bild: Khaligo Adobe Stock)

Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen
Sind diese Versuche erfolglos oder überschreitet das Schulschwänzen drei Tage, wird der Fall an die Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Diese ist dann für die Durchführung des Verfahrens und die Verhängung der Strafe zuständig.

Das bisherige Verfahren bleibt im Wesentlichen bestehen, ebenso die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen, falls das Bußgeld nicht bezahlt werden kann und uneinbringlich ist. Der Entwurf bringt somit keine radikalen Änderungen in der Vorgehensweise, sondern konzentriert sich auf die Anpassung und Harmonisierung der Strafhöhen.

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