Nach Attentat in Graz

Schulabbruch nur noch nach Pflichtgespräch möglich

Innenpolitik
30.09.2025 14:25

Ab dem kommenden Schuljahr sind Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe in Wien verpflichtet, vor einem Schulabbruch an einem sogenannten „Perspektivengespräch“ teilzunehmen. Das sieht ein Ministerratsvortrag von Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) vor, der diese Woche beschlossen werden soll.

Minderjährige müssen demnach zudem ihre Eltern zu diesem Gespräch mitbringen; bei Verweigerung der Teilnahme drohen Verwaltungsstrafen. Geführt wird es mit mindestens einer vertrauten Lehrkraft, kann aber auch durch externe oder interne Beratungspersonen wie Psychologinnen oder Sozialarbeiter begleitet werden.

Nicht für alle Schüler verpflichtend
Das Ziel ist es, individuelle Hilfsangebote aufzuzeigen, Gründe für den Schulabbruch zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen. Schülerinnen und Schüler, die nach der Pflichtschulzeit keine weiterführende Ausbildung beginnen oder eine solche abbrechen wollen, sind verpflichtet, das Gespräch zu absolvieren. Bei einem Wechsel innerhalb der Pflichtschulzeit bleibt das Gespräch freiwillig.

Graz-Attentat als Anlass für Neuregelung
Bildungsminister Wiederkehr betont, dass durch diese Maßnahme nicht nur die Jugendlichen besser unterstützt werden sollen, sondern auch die Schulen wichtige Rückmeldungen über förderliche und hinderliche Faktoren im Schulalltag erhalten. Der Handlungsbedarf werde zuletzt auch durch das Attentat am BORG Dreierschützengasse in Graz unterstrichen, bei dem der Täter zuvor die Schule abgebrochen hatte.

Einbindung der Eltern „unverzichtbar“
„Wir wollen Schülerinnen und Schüler, die beschließen, die Schule abzubrechen, nicht alleine lassen, sondern in Gesprächen gezielte Beratung zukommen lassen“, erklärte Wiederkehr. Besonders wichtig sei dabei die Einbindung der Eltern, da deren Mitarbeit für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn unverzichtbar sei.

Neben den Perspektivengesprächen soll im Ministerrat zudem die verpflichtende Begleitung von suspendierten Schülerinnen und Schülern beschlossen werden.

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