Bereits 2021 fand eine Wienerin Kindesmissbrauchsdarstellungen auf dem Laptop ihres Ehemannes und Kindesvater. Jetzt sitzt die 46-Jährige aber selber vor der Strafrichterin – denn sie beging einen fatalen Fehler ...
Es ist ein kurioser Strafprozess, der im Wiener Landl über die Bühne geht. Am Anklagestuhl sitzt eine 46-jährige Ärztin. Sie erinnert sich zurück: „Am Silvesterabend 2021 hat mich mein Ehemann alleine gelassen. Ich dachte, er ist untreu.“ Also durchsuchte sie seinen Laptop, der ohnehin immer offen im Wohnzimmer stand.
Schockfund auf Laptop von Lehrer
„Statt Nachrichten mit einer anderen Frau zu finden, war da Kinderpornografie“, musste die Wienerin mit Entsetzen feststellen, dass der Vater ihres Sohnes – damals arbeitete er als Lehrer – eine pädophile Neigung hat. „Ich war so geschockt. Das war sehr gewaltvoll“, beschreibt sie vor Gericht.
USB-Stick fast drei Jahre behalten
Und da beging die Ärztin einen fatalen Fehler, der ihr nun einen Strafantrag wegen Herstellung und Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen einbringt, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Haft. Denn sie fotografierte die Dateien mit ihrem Handy, speicherte sie auf einen USB-Stick – aber ging nicht zur Polizei ...
Das Gesetz verlangt hier keine Motivation. Stellen Sie es sich mit Drogen vor, die Sie finden und behalten. Das ist strafbar.
Die Richterin versucht, mit einem Vergleich nachzuhelfen.
Erst fast drei Jahre später, man lebte schon getrennt, reichte die 46-Jährige die Scheidung ein. Einige Wochen danach ließ sie die Bombe platzen, übergab den USB-Stick mit den grauenhaften Bildern endlich der Polizei. Das Ergebnis: Ihr mittlerweile Ex-Mann wurde zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt, muss sich drei Jahre lang einer Therapie unterziehen.
Dass nun auch sie selber vor einer Richterin Platz nehmen muss, kam für die Mutter als Schock. „Ich komme nicht drauf, worin meine Straftat besteht“, wundert sie sich. Das sei auch ein Grund, warum sie die Diversion, die ihr vor dem Prozess angeboten wurde, nicht annahm. Sie hätte 5000 Euro zahlen sollen, dann wäre das Verfahren eingestellt worden.
Frau Rat: „Ich verstehe Sie menschlich gesehen“
Geduldig erklärt ihr Frau Rat: „Sie sind nicht gleich zur Polizei gegangen. Sie haben es abgespeichert und behalten. Das ist das, was strafbar ist. Ich verstehe Sie menschlich, aber das Gesetz sagt einfach etwas anderes.“ Sie bietet der 46-Jährigen erneut eine Diversion an: 100 Euro Pauschalkosten und ein Jahr Probezeit. Weil das der Staatsanwältin zu wenig ist, muss das OLG Wien entscheiden.
Währenddessen streitet die Frau weiter mit ihrem verurteilten Ex um das Sorgerecht für den zehnjährigen Sohn. Der ehemalige Lehrer – er wurde gekündigt – durfte das Kind weiterhin im Zuge von überwachten Besuchskontakten sehen. Weil es jetzt ein Gutachten gäbe, dass von dem Mann keine Gefahr ausgehe, könnte die Kontrolle komplett wegfallen.
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