Koalition verhandelt

Pensionen könnten um 2,7 Prozent steigen

Innenpolitik
20.08.2025 18:02

Seit Mittwoch liegt der Inflationswert von 3,6 Prozent für Juli vor. Damit könnten die Pensionen um 2,7 Prozent steigen. Dieser Wert ergibt sich aus den durchschnittlichen Inflationswerten der Monate August 2024 bis Juli 2025. Die Regierung kann jedoch auch höhere oder niedrigere Erhöhungen beschließen.

Bisher hat sich die Dreierkoalition kaum dazu geäußert. „Wir werden, genauso wie jedes Jahr in diesem Prozess, die Zahlen abwarten und dann in Verhandlungen mit den Pensionistinnen- und Pensionistenvertretungen gehen“, sagte Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Menschen mit niedrigen Pensionen, vor allem Frauen, dürfe man nicht im Regen stehen lassen.

Die Präsidentinnen des Seniorenrats, Birgit Gerstorfer (SPÖ) und Ingrid Korosec (ÖVP), erwarten jedenfalls ein Plus um 2,7 Prozent – „aus Respekt gegenüber der älteren Generation“. Sie kündigten an, mit Schumann über die Ausgleichzulagenrichtsätze für kleine Pensionen und den Kampf gegen Altersarmut sprechen zu wollen. Die wirtschaftliche und budgetäre Lage verlange „bei den Pensionsanpassungen ein umsichtiges und verantwortungsvolles Handeln“, hieß es Anfang August aus dem Bundeskanzleramt.

So haben sich die Pensionserhöhungen seit 2018 entwickelt:

Das Balkendiagramm zeigt die gesetzlichen Anpassungswerte und die tatsächlichen Pensionserhöhungen in Österreich von 2018 bis 2026. 2026 liegt der gesetzliche Wert bei 2,7 Prozent. Quelle: Sozialministerium/Statistik Austria.

Anpassung von Familienleistungen ausgesetzt
Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) sagte, dass die Pensionen am 2. und 3. September bei der Regierungsklausur im Kanzleramt in Wien besprochen würden. Weitere angekündigte Inhalte sind etwa der eruropäische Asyl- und Migrationspakt, der Gesamtvertrag für Ärztinnen und Ärzte mit der Gesundheitskasse und die Mietpreise.

In diesem Jahr waren die Pensionen um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 4,6 Prozent erhöht worden, gedeckelt bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6060 Euro monatlich. Um denselben Wert wie Pensionen sollten grundsätzlich auch Familien- und Sozialleistungen steigen, für die einkommensunabhängigen Leistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wurde die Valorisierung jedoch für zwei Jahre ausgesetzt.

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