Regionale Betriebe

Weniger Bürokratie bei Vergaben von Aufträgen

Wirtschaft
17.12.2025 07:00

Ab nächstem Jahr steigen die Schwellenwerte bei der Vergabe von Aufträgen, etwa von Gemeinden. Das bedeutet: Direktvergaben ohne komplizierter Ausschreibung sind bei Lieferungen und Dienstleistungen künftig bei bis zu 140.000 Euro möglich, bei Bauleistungen steigt die Grenze auf 200.000 Euro.

Ob Renovierungsarbeiten am Rathaus oder Bauarbeiten am Hauptplatz einer Gemeinde – künftig sollen viele Arbeiten unkomplizierter und im Bestfall an regionale Firmen vergeben werden. „Bürgermeister können Aufträge zügiger und mit weniger bürokratischem Aufwand an geeignete Firmen vergeben“, erklärt Wirtschaftsbund-General Kurt Egger. Die Schwellenwerte sind lange nicht angepasst worden, mussten aber jedes Jahr verlängert werden. Künftig sind sie im „Dauerrecht“, bleiben also fix erhalten.

Lokale Firmen sollen profitieren
„Höhere Schwellenwerte verhindern, dass Aufträge ins Ausland abfließen und helfen lokalen Betrieben“, meint Egger. Außerdem wird die Verwaltung der öffentlichen Hand entlastet.

Bei den Bauaufträgen steigen die Werte von 143.000 auf 200.000 Euro. Bei Direktvergaben von Dienstleistungen (z.B. IT) lag die gesetzliche Grenze bis Sommer 2025 bei 100.000 Euro. Sie stieg auf 143.000, nun beträgt sie 140.000 Euro, was das EU-Maximum ist.

Direktvergaben mit Bekanntmachungen sind künftig bei Volumen von bis zu zwei Millionen Euro möglich, davor waren es 500.000 Euro.

Regelung gegen Vergaben „unter der Hand“
Komplett freihändig können Bürgermeister die Aufträge aber weiterhin nicht vergeben. Es müssen bei über 50.000 Euro Wert drei Angebote eingeholt und verglichen werden, das soll Vergaben „unter der Hand“ verhindern.

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