Es ist unvorstellbar, was das Opfer für ein Martyrium durchleben musste. Von Serienrippenbrüchen durch Tritte über Verbrennungen durch heißes Wasser bis zu mehrfacher Vergewaltigung. Der Täter: der eigene Ehemann. Jetzt stand der gewalttätige Steirer in Graz vor einem Schöffengericht.
„Es ist ungewöhnlich, dass wir zwei Anklageschriften gleichzeitig verhandeln“, sagt Staatsanwältin Kerstin Schilcher-Schmidt beim Prozess am Dienstag in Graz. Die eine Anklage umfasst unter anderem zwei absichtlich schwere Körperverletzungen an einem Nachbarn des Angeklagten.
„Er hat das Opfer im Stiegenhaus mit einer Stahlrute attackiert“, schildert die Anklägerin. Bei einem zweiten Angriff kniete sich der Steirer auf den Mann und malträtierte ihn mit den Fäusten. So gut wie nichts im Gesicht des Opfers war nicht gebrochen. „Es war nur knapp davor, dass es letal (tödlich, Anm.) ausgeht“, so die Staatsanwältin.
Mit allem geschlagen, was ihm in die Hände kam“
In der zweiten Anklage geht um „massivste Gewaltausübungen in brutalster Art und Weise“ an seiner Ehefrau. „Mehrmals pro Woche hat er sie mit allem, was ihm in die Hände kam, misshandelt.“ Darunter Fliegenklatschen, Regenschirme, Ruten, Schuhe oder der Staubsaugerschlauch. „Er hat sie zu Boden gestoßen und mit den Füßen getreten“, führt die Staatsanwältin weiter aus. Die Folge waren Serienrippenbrüche.
Doch damit nicht genug, auch die mehrfache (teils versuchte) Vergewaltigung seiner Frau ist angeklagt – „mit massiver, brutaler Gewalt“. Drei Jahre soll dieses schreckliche Martyrium gedauert haben. „Seine Schuld ist durch die eindrucksvolle Schilderung des Opfers, das lückenlos sein Martyrium darlegt, einer Vielzahl von Lichtbildern und Zeugenaussagen über die Verletzungen der Frau belegt“, betont Kerstin Schilcher-Schmidt.
Während des Anklagevortrags hält der Pensionist, der aus der U-Haft vorgeführt wurde, seinen Kopf durchgehend gesenkt. Er soll die Taten laut Polizei leugnen bzw. herunterspielen. Der Prozess fand aus Opferschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ein Urteil des Schöffengerichts steht noch aus.
Laut Statistik wird rund ein Viertel aller Frauen in Beziehungen Opfer körperlicher Gewalt. Experten glauben, dass die Dunkelziffer noch höher ist. Opferschützer betonen, dass viele Betroffene aus finanzieller oder emotionaler Abhängigkeit oft lange Zeit schweigen.
Oft sind es erst die Freundinnen, die die Gewaltopfer ermutigen, Anzeige zu erstatten. Nach einem Übergriff kann die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot verhängen. In Österreich wurden heuer bereits 12.879 solcher Verbote ausgesprochen, was einem Schnitt von 35 Fällen pro Tag entspricht. In der Steiermark allein sind es schon über 1400.
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