Jetzt geht es Schlag auf Schlag: Erst vor gut einem Monat hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen betrügerischer Krida gegen Immobilienjongleur René Benko erhoben. Nun soll die nächste Anklage so gut wie fertig sein.
Nachdem bekannt wurde, dass der Strafprozess gegen den Signa-Gründer und Rekordpleitier am Landesgericht Innsbruck stattfinden wird – wir berichteten –, hat die WKStA einen weiteren Vorhabensbericht an die Oberbehörden übermittelt. Damit könnte eine weitere Anklage rund um den zerfallenen Immobilienkonzern bevorstehen.
In einem Vorhabensbericht legt die Staatsanwaltschaft üblicherweise dar, ob sie einen Ermittlungsstrang einstellen oder Anklage erheben will. Verpflichtend sind diese in Verfahren von besonderem öffentlichem Interesse, in sogenannten „clamorosen“ Causen. In welche Richtung es bei dem aktuellen Vorhabensbericht geht und welcher Ermittlungsstrang finalisiert wurde, gab die WKStA nicht bekannt. Entscheiden muss nun das Justizministerium.
Zahlreiche Vorwürfe gegen Benko
Die WKStA ermittelt derzeit in 13 verschiedenen Strängen rund um die Signa-Pleite und Benko. Die Behörde wirft ihm unter anderem vor, Investoren getäuscht und Gläubiger geschädigt zu haben. Mitte Juli erfolgte eine erste Anklage gegen Benko wegen betrügerischer Krida.
Dabei geht es unter anderem um eine mutmaßliche Vermögensverschiebung im Zuge der Insolvenz: Am 6. Oktober 2023, nur wenige Wochen vor der Pleitewelle in der Signa-Gruppe, soll Benko 360.000 Euro an die RB Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG, die als Eigentümerin der Villa auf der Hungerburg firmiert, überwiesen haben hinzu kamen mindestens 175.175,96 Euro für Betriebskosten, Einrichtung und Ausstattung. Eine ungewöhnlich hohe Mietvorauszahlung – zumal die Villa zu dem Zeitpunkt unbewohnbar war nach einer Hangrutschung.
Die Kriminalisten stellten in ihrem Abschlussbericht fest: „Somit bleibt die Frage, weshalb eine Mietvorauszahlung sowie die Bezahlung der Betriebskosten just in jenen Monaten vorgenommen wurden, in welchen offenbar das Wohnhaus ohnehin nicht bewohnbar gewesen ist.“ Der Vorwurf: Benko soll damit Vermögenswerte verschwiegen und so die Gläubiger geschädigt haben. Dem Rekordpleitier droht eine Haft von ein bis zehn Jahren.
Prozess in Innsbruck, nicht in Wien
Der entsprechende Strafprozess wird im Herbst in Innsbruck stattfinden – nicht, wie von Benkos Anwalt Norbert Wess beantragt, in Wien, teilte der OGH heute mit.
Benko befindet sich seit 24. Jänner in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft, diese wurde um zwei weitere Monate verlängert. Nächster Haftprüfungstermin ist spätestens der 6. Oktober.
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