Messer gezückt

Drogensüchtiger wollte in Wohnheim Kokain stehlen

Vorarlberg
07.08.2025 18:30

Seit seiner Jugend befindet sich ein 32-jähriger Suchtkranker in einer Abwärtsspirale. Am Landesgericht Feldkirch musste sich der Vorarlberger diesmal verantworten, weil er in einem Wohnheim ins Zimmer eines Bewohners eingedrungen war, um Kokain zu stehlen.

Raus aus dem Gefängnis, rein ins Gefängnis, dazwischen gescheiterte Therapien und Drogenkriminalität – so in etwa lässt sich die unrühmliche Vita des Angeklagten zusammenfassen. Am Donnerstag ging es für den in Untersuchungshaft sitzenden Vorarlberger, der derzeit in der Wäscherei der Justizanstalt arbeiten darf, erneut ans Eingemachte.

Der 32-Jährige musste sich vor dem Schöffensenat verantworten, weil er im Kaplan-Bonetti-Haus in Dornbirn ins Zimmer eines Bewohners eingedrungen war und mit gezücktem Messer die Herausgabe von Kokain gefordert hatte. Dabei soll er dem Opfer eine Schnittverletzung an der Hand zugefügt haben. Weshalb ihm der Staatsanwalt nun das Verbrechen des versuchten schweren Raubes zur Last legt. Eine Tat, für die dem Angeklagten aufgrund der gegebenen Rückfallsvoraussetzungen ein erhöhter Strafrahmen von bis zu 20 Jahren Haft droht.

„Wollte niemanden verletzen“
Im Gerichtssaal macht der Beschuldigte jedoch einen guten Eindruck. Der Schöffensenat glaubt seinen Ausführungen, dass er das Kokain im Zimmer des 35-Jährigen stehlen wollte. Das Messer hatte er dabei, um die Tür aufzubrechen. „Ich wollte nie jemanden verletzen, nicht einmal bedrohen. Ich ging davon aus, dass der Kollege nicht da ist. Ich klopfte sogar noch an der Tür“, erinnert sich der Drogenabhängige. „Als ich die Tür öffnete, war ich total überrascht, dass der Bewohner zu Hause war.“

Das 35-jährige Opfer sei dann gleich mit einer Krücke auf ihn losgegangen. „Ich wollte nur das Kokain stehlen, aber niemals das Messer einsetzen beziehungsweise den anderen verletzen“, beteuert der Täter. Was auch das Opfer bestätigt: Nämlich nicht bewusst vom Kontrahenten angegriffen worden zu sein. Zudem habe dieser kein Kokain gefordert.

Nur versehentlich geschnitten?
Möglicherweise sei die oberflächliche Schnittwunde an seiner Hand versehentlich beim Gerangel mit dem Angeklagten entstanden. Nach kurzer Beratung des Schöffensenats ist der versuchte schwere Raub vom Tisch, und der Angeklagte wird wegen versuchten Einbruchsdiebstahls zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Dazu kommt noch der Widerruf einer ehemaligen Bewährungsstrafe in Höhe von 20 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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