René Benkos Antrag ist vom Obersten Gerichtshof abgelehnt worden. Der Strafprozess gegen den tief gefallenen Immobilienjongleur wird nicht in Wien, sondern in Innsbruck stattfinden.
Der Anwalt des 48-jährigen Tirolers hatte einen Antrag auf Verlegung nach Wien gestellt und dies damit begründet, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt und die Behörde am Straflandesgericht in Wien eine Spezialabteilung besitze. Zudem befänden sich zahlreiche wichtige Zeugen in Wien.
Seit 24. Jänner in Wien in Untersuchungshaft
Der OGH hingegen sah keine ausreichenden Gründe für eine Delegierung nach Wien. Der Gründer der insolventen Signa-Gruppe sitzt seit 24. Jänner in der Justizanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft. Die WKStA hatte vor drei Wochen Anklage wegen betrügerischer Krida gegen Benko erhoben. Er soll im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt haben, so der Vorwurf. Benko droht eine Haft von ein bis zehn Jahren.
Entscheidung über Enthaftungsantrag
Dabei handelt es sich um lediglich einen von zahlreichen anderen Verfahrenssträngen gegen den 48-Jährigen. Am heutigen Mittwoch fällt eine weitere Entscheidung: Es geht um einen Antrag auf Entlassung aus der U-Haft. Während Benkos Verteidigung auf sein „vorbildliches Verhalten“ verweist, befürchtet die Staatsanwaltschaft Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Mit der Entscheidung wird erst am späten Nachmittag gerechnet.
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