Seit Jänner sitzt René Benko in der Wiener Justizanstalt Josefstadt in U-Haft. Sein erster Prozess hätte allerdings in Innsbruck verhandelt werden sollen – doch Benko will offenbar lieber in Wien vor Gericht stehen.
Wie der Oberste Gerichtshof (OGH) gegenüber der „Krone“ bestätigte, hat Benkos Anwalt Norbert Wess einen Antrag gestellt, dass eine allfällige Hauptverhandlung nicht in Innsbruck, sondern in Wien stattfinden soll. Der Antrag wurde bereits der Generalprokuratur zur Stellungnahme übermittelt, danach liegt die Entscheidung bei einem Drei-Richter-Senat des OGH. Da es sich um ein Strafverfahren handelt, dürfte sich diese allerdings nicht allzu lange hinziehen ...
„Delegierung“ nur aus wichtigen Gründen
Eine solche „Delegierung“ gibt es allerdings nur, wenn die antragstellende Partei gewichtige Gründe vorbringen kann. In Benkos Fall könnte das zum Beispiel sein, dass er selbst in Wien und damit in einem anderen Gerichtssprengel als dem vorgesehenen Verhandlungsort Innsbruck inhaftiert ist.
Zeichen stehen auf Wien
Wie die „Krone“ zudem erfuhr, wird außerdem damit argumentiert, dass sich sein Anwalt sowie wichtige Zeugen in Wien aufhalten. Ebenfalls für Wien als Verhandlungsort spräche, dass etwaige weitere Anklagepunkte sich hauptsächlich auf Verfahren beziehen, für die man in Wien zuständig ist. Dem Vernehmen nach ist man sich ziemlich sicher, dass daher in der Bundeshauptstadt verhandelt werden wird. Noch gänzlich offen ist, wann der erste Prozess stattfinden wird.
Die Anklage gegen den gefallenen Immobilienjongleur war Mitte Juli am Straflandesgericht in Innsbruck eingebracht worden, nach „Krone“-Informationen ist sie mittlerweile auch rechtswirksam.
Bis zu zehn Jahre Haft
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte vor zwei Wochen Anklage wegen betrügerischer Krida gegen Benko erhoben. Er soll im Zuge der Insolvenz Vermögenswerte verschwiegen und damit die Gläubiger geschädigt haben, so der Vorwurf. Benko droht eine Haft von ein bis zehn Jahren.
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