Will neues Verfahren

Sean „Diddy“ Combs beantragt Aufhebung des Urteils

Society International
01.08.2025 18:59

Sean „Diddy“ Combs hat in einer 62-seitigen Begründung beim Gericht die Aufhebung des gegen ihn ergangenen Urteils oder die Ansetzung einer neuen Hauptverhandlung beantragt – noch bevor das Strafmaß offiziell festgelegt wurde. 

In dem Schreiben legt sein Anwaltsteam dar, dass das Urteil verfassungswidrig sei und Combs von der Bundesanwaltschaft gezielt und ungerechtfertigt ins Visier genommen worden sei.

Combs wurde wegen zweier Fälle von Beförderung zum Zwecke der Prostitution gemäß dem „Mann Act“ verurteilt. Von schwerwiegenderen Anklagepunkten wie Erpressung und Sexhandel wurde er freigesprochen. 

Sean „Diddy“ Combs, Teny Geragos (l.) und Brian Steel (r.)
Sean „Diddy“ Combs, Teny Geragos (l.) und Brian Steel (r.)(Bild: Elizabeth Williams / AP / picturedesk.com)

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, ein kriminelles Netzwerk betrieben zu haben, in dem Missbrauch, Zwang und erzwungene sexuelle Handlungen eine Rolle spielten.

Combs’ Verteidigung wies diese Anschuldigungen als überzogen und unbegründet zurück. Die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich erfolgt, und Combs habe daraus keinen finanziellen Nutzen gezogen.

Schwere Anschuldigungen
Im Mittelpunkt der Anklage standen mehrere Frauen, darunter Sängerin Cassie Ventura, die aussagten, Combs habe sie im Rahmen von Veranstaltungen unter Drogeneinfluss zu sexuellen Handlungen mit männlichen Escorts gedrängt. Das Verteidigungsteam hingegen verwies auf Videoaufnahmen, die angeblich einvernehmliche Handlungen zeigen würden. Diese Aufnahmen seien als „Amateurpornos“ zu werten und fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit gemäß dem ersten Verfassungszusatz.

Urteil im Oktober erwartet
Ungeachtet der ablehnenden Haltung des Gerichts zu einer Kautionsfreilassung – begründet mit Combs’ gewalttätiger Vergangenheit – beantragten seine Anwälte nun erneut eine Freilassung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 50 Millionen US-Dollar. Die Urteilsverkündung ist für den 3. Oktober angesetzt.

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