Worauf man achten muss

Wenn plötzlich eine Sturzflut vom Himmel fällt

Niederösterreich
29.07.2025 06:15

Starkregen – nahezu täglich kündigt der Wetterbericht solche Extremereignisse im heurigen Sommer in ganz Österreich an. Worauf man im Fall des Falles achten sollte, die „Krone“ hat sich mit Christoph Kainz, dem Präsidenten des Zivilschutzverbandes NÖ, darüber unterhalten.

Öffnet der Himmel seine sprichwörtlichen Schleusen, tut er dies immer öfter im Übermaß. Erst am Sonntag sorgten Unwetter mit Starkregen im Mostviertel für Überflutungen. Sogar ein Pfadfinderlager musste evakuiert werden. Aber ist man den Wassermassen, die wie eine Sturzflut aus den Wolken über das Land kommen, tatsächlich hilflos ausgeliefert?

„Nein“, betont Christoph Kainz, Präsident des Zivilschutzverbandes in NÖ: „Aber die Vorsorge beginnt vor dem Regen.“

Vorsorgen für den Notfall
Daher gilt es, die Wetterlage zu beobachten, um nicht vom Regen überrascht zu werden. Keller und Zugänge lassen sich mit Rückstauklappen und Sandsäcken absichern. Zudem sollten elektronische Geräte und Dokumente nicht am Boden gelagert werden. „Ausrüstung wie Taschenlampe, Batterieradio und Ladegeräte sowie Medikamente sollten ohnehin für alle Notfälle immer griffbereit sein“, sagt Kainz.

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Klimabedingte Wetterextreme werden uns weiter begleiten. Je besser wir darauf vorbereitet sind, desto sicherer sind wir vor schlimmen Folgen.

Christoph Kainz, Präsident des NÖ Zivilschutzverbandes

Vielerlei Gefahren drohen
Prasselt der Starkregen herab, sollten Autofahrten vermieden werden: „Schon 15 Zentimeter Wasser auf der Straße können das Auto ins Schlingern bringen“, weiß der Experte. Ganz wichtig: „Sobald Wasser eindringt, sollte man nicht mehr in den Keller gehen. Es besteht Stromschlaggefahr“, warnt Kainz.

Zudem sollte man sich von Bach- und Flussufern fernhalten sowie Unterführungen meiden, die binnen Minuten volllaufen können. Eindringlicher Appell des obersten Zivilschützers: „Bei heftigen Unwettern sollte man sich auch immer um seine Nachbarn kümmern, vor allem, wenn es sich um ältere oder hilfsbedürftige Personen handelt.“

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