Höhere Kosten etc.

AK: Befristungen untergraben Schutz von Mietern

Wirtschaft
21.07.2025 14:36

Die Arbeiterkammer (AK) hat sich am Montag ein weiteres Mal gegen befristete Mietverträge ausgesprochen. Diese würden den Schutz von Mieterinnen und Mietern untergraben, weil sie etwa doppelt so häufig zur Kasse gebeten würden.

„Wird der Vertrag verlängert, drohen Mieterhöhungen, zusätzlich zu den indexbasierten Erhöhungen“, sagte AK-Präsident Andreas Stangl. Zudem würden viele Mieterinnen und Mieter keine Mängel reklamieren, Verschlechterungen durch einseitige Vertragsänderungen akzeptieren oder keine Mietzinsminderung fordern, selbst bei Schimmel oder baulichen Problemen. Das habe mit der Angst zu tun, dass der Mietvertrag nicht verlängert werde.

„Das hebelt den Mieterschutz de facto aus und eine Garantie für eine Verlängerung gibt es auch dann nicht“, gibt Stangl zu bedenken. 

Ausnahmen für Private
Nach Ansicht der Arbeiterkammer sollen nur Privatpersonen befristete Mietverträge abschließen dürfen, für eigenen Bedarf wegen Kindern oder Enkeln. Diese Unterscheidung zu Immobiliengesellschaften, Wohnbaukonzernen und Versicherungen könne auch im Mietrechtsgesetz verankert werden.

Wie berichtet, hat die Regierung angekündigt, die gesetzliche Mindestdauer für befristete Mietverträge von drei auf fünf Jahre zu verlängern. Bereits jetzt könne oft eine längere Befristung verhandelt werden, rät die AK. Sie empfiehlt zudem, ein Kündigungsrecht ab Vertragsbeginn zu vereinbaren, andernfalls sei eine Kündigung frühestens nach einem Jahr erlaubt. Nach dem Auszug könne außerdem bis sechs Monate nach Vertragsende der Mietzins überprüft werden. Das ist zum Beispiel auch bei der MieterHilfe und Mietervereinigung Österreich möglich, die überhaupt Beratung zum Thema Mieten anbieten.

Knapp jeder zweite Mietvertrag in Österreich ist bereits befristet.

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