Es könnte einer der Stolpersteine der neuen Koalition werden und weitreichende Folgen haben: In hunderttausenden Mietverträgen ist eine Index-Klausel enthalten, die laut Höchstgericht rechtswidrig ist. Damit könnten auch rückwirkend etliche Erhöhungen nichtig werden. Im Extremfall ginge es um Rückzahlungen in Höhe von 15 bis 20 Milliarden Euro.
Indexanpassungen in Verträgen sind nichts Ungewöhnliches, auch nicht bei Wohnungsmieten. Vor einiger Zeit fasste der Oberste Gerichtshof (OGH) jedoch ein richtungsweisendes Urteil: Eine lange übliche Index-Klausel, welche die Miethöhe an die Inflation oder etwa die Baukostenentwicklung koppelt, ist unzulässig. Vereinfacht gesagt, ist diese von den Vermietern häufig verwendete Formulierung aus OGH-Sicht schlampig formuliert. Diese Mängel führen sogar dazu, dass alle Preisanpassungen mit dieser Klausel unzulässig sind – und das sogar 30 Jahre rückwirkend. Der Höchstgericht-Entscheid könnte aber noch weitreichendere Auswirkungen haben.
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