Pikante Fragestunde

„Was macht das Wohnministerium beruflich?“

Innenpolitik
10.07.2025 18:00

Die Grünen brachten Vizekanzler Andreas Babler in der Fragestunde im Parlament gehörig unter Druck. Der SPÖ-Politiker kündigte für den Herbst ein Gesetz zur Verlängerung der Mindestdauer für Mietverträge an. Beschlossen wurde unter anderem die Teilpension.

Nach der Mietpreisbremse setzt die SPÖ den nächsten Schwerpunkt im Bereich Wohnen. Bereits ab diesem Herbst dürfen Mietverträge auf mindestens fünf Jahre befristet werden. Jetzt beträgt die Mindestfrist drei Jahre. Die Neuregelung kündigte der fürs Wohnen zuständige Vizekanzler und SPÖ-Chef Andreas Babler in der Fragestunde des Nationalrats an.

(Bild: Krone KREATIV)

Er sprach von einem „Meilenstein“. Die Befristungen seien ursprünglich als Ausnahme gedacht gewesen, beträfen aber mittlerweile drei Viertel aller Mietverträge. „Wir müssen zurück zu langfristigen, sicheren und stabilen Mietverhältnissen. Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt, sondern ein Grundbedürfnis und Grundrecht“, so Babler.

Grüne bringt Vizekanzler unter Druck
Vermieter befristen Mietverträge immer öfter, weil der Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetzes eine Kündigung für Vermieter sehr schwer macht. Im Altbau bedeutet eine Befristung eine automatische Reduktion der Miete um 25 Prozent. In Bedrängnis kam Babler durch Fragen der grünen Abgeordneten Nina Tomaselli. Sie hielt dem Vizekanzler vor, dass sein Ministerium keinerlei Zuständigkeiten im Bereich Wohnen habe, aber gerade um vier Posten vergrößert werde.

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Was macht das Wohnministerium eigentlich beruflich?

Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli

„Bei Ihnen ist kein einziges Projekt zu finden. Für welche Vorhaben ist Ihr Ministerium federführend zuständig? Was macht das Wohnministerium eigentlich beruflich?“, fragte Tomaselli flapsig. Die Antwort des Vizekanzlers: „Bei uns ist die Koordinierung der Wohnpolitik angesiedelt. Hier läuft alles zusammen.“ Im Regierungsprogramm seien 55 Maßnahmen für die Bereiche Wohnen, Bauen und Boden festgehalten, so Babler.

Teilpension auf den Weg gebracht
Beschlossen wurde am zweiten von insgesamt drei Plenartagen vor der Sommerpause die Einführung einer neuen Teilpension, die eine Inanspruchnahme eines Teils des Ruhebezugs neben einem Erwerbseinkommen ermöglicht. Im Gegenzug kann die Altersteilzeit, die für den Staat sehr teuer war, künftig maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden – statt wie bisher fünf. Außerdem wird ein Nachhaltigkeitsmechanismus etabliert, der Maßnahmen erfordert, wenn die Kosten für Pensionen bis 2030 aus dem Ruder laufen.

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