Buchstäblich bis zum Hals stand den Bewohnern von Markersdorf-Haindorf in Niederösterreich vor einem Jahr das Wasser. Jetzt schürt ein privater Hochwasserschutzbau im Nachbarort erneut die Angst vor Überflutungen. Befürchtet wird, dass diese Mauer die Wassermassen im Ernstfall genau nach Markersdorf umleiten würde. Die Behörde greift ein.
Vor knapp einem Jahr brach die Katastrophe über Markersdorf-Haindorf herein. Kaum eine andere Gemeinde im Bezirk St. Pölten war vom Jahrhunderthochwasser ärger betroffen – viele Bewohner verloren all ihr Hab und Gut in den Fluten. „Noch heute gibt es kaum ein Gespräch, in dem dieses Ereignis keine Erwähnung findet“, schildert ein Anrainer. Und jetzt geht erneut die Angst um, der Ort könnte den nassen Elementen im Fall des Falles schutzlos ausgeliefert sein.
Mauer könnte Fluten „umleiten“
Der Grund: Zwar ist ein überregionales Hochwasserschutz-Projekt an der Pielach für Markersdorf-Haindorf und die Nachbarorte in Planung, doch ein Privatbau im nahen Prinzersdorf droht dessen Schutzfunktion zu untergraben. „Dort wird derzeit eine Mauer errichtet, die bei einer Überflutung die Wasserströme genau nach Markerdorf umleiten könnte“, befürchten besorgte Ortsbewohner.
Keine wasserrechtliche Bewilligung
Und tatsächlich bestätigt der Prinzersdorfer Bürgermeister Rudolf Schütz das Bauvorhaben. Ein örtlicher Betriebe habe bei der vorjährigen Katastrophe enormen Schaden erlitten und wolle sein Areal durch eine Mauer samt mobilem Hochwasserschutz vor künftigen Überflutungen abschirmen. Eine Baubewilligung liege vor. „Die wasserrechtliche Genehmigung wird eingeholt“, erklärt der Ortschef.
Die Sorge der Markersdorfer, dass das Bauwerk im Ernstfall die Fluten in ihre Richtung lenken würde, teilt Schütz offenbar nicht: „Das wird sich bei der wasserrechtlichen Prüfung zeigen.“ Er verstehe aber, dass im Nachbarort nach den Ereignissen im Vorjahr „die Nerven blank liegen“.
Im Ernstfall droht sogar der Abriss
Jedenfalls hätte sich der Projektbetreiber wohl besser vor dem Mauerbau um alle Genehmigungen bemüht. Denn die Bezirkshauptmannschaft hat die Arbeiten vorerst gestoppt. „Hochwasserschutzbauten dürfen nur nach einer wasserrechtlichen Bewilligung errichtet werden“, heißt es. Und weiter: Die Behörde hole jetzt ein Gutachten über mögliche Auswirkungen der Mauer im Fall einer Überflutung ein – und werde gegebenenfalls deren Entfernung verfügen.
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