Nach Klage Österreichs
Genehmigung für Ungarns AKW-Förderung gekippt
Österreich hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission geklagt, Staatsbeihilfen für das ungarische Atomkraftwerk Paks II zu genehmigen. Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) zugunsten Österreichs entschieden.
Das Gericht erklärte, die Alpenrepublik habe zu Recht argumentiert, dass die Kommission hätte prüfen müssen, ob die Direktvergabe des Auftrags für den Bau der zwei neuen Kernreaktoren an ein russisches Unternehmen mit den vergaberechtlichen Vorschriften der Union vereinbar sei.
Der Gerichtshof erklärte den Beschluss der Kommission über die Genehmigung der Beihilfen Ungarns für den Bau von zwei Kernreaktoren am Standort des Atomkraftwerks Paks für nichtig.
Vier in Russland gebaute Reaktoren
Die Anlage in Paks verfügt über vier in Russland gebaute Reaktoren des Typs WWER 440 mit einer Gesamtleistung von etwa 2000 Megawatt. Die Reaktoren wurden zwischen 1982 und 1987 in Betrieb genommen und sollen zwischen 2032 und 2037 außer Betrieb genommen werden.
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