In sozialen Netzwerken

Regeln für Polit-Kanäle sollen gelockert werden

Innenpolitik
27.06.2025 08:24

Die schwarz-rot-pinke Koalition will gemeinsam mit den Grünen die Regelungen für parteipolitische Kanäle in den sozialen Medien aufweichen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne wollen, dass diese Kanäle legal von Regierungsbüros und Parlamentsklubs betreut werden dürfen. Bisher war das verboten – und teuer für die Parteien....

In Summe verhängte der Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) seit 2013 410.000 Euro an Geldstrafen gegen FPÖ, ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne wegen der verbotenen Finanzierung von Social-Media-Kanälen durch staatliche Stellen. Das entspricht einem Viertel aller Strafen, die wegen Verstößen gegen die Einnahmenbeschränkungen der Parteien verhängt wurden. Der Gesetzesantrag von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen würde diese Praxis nun legalisieren.

„Personalspenden“ verboten
1,4 Mio. Euro an Geldbußen verhängte der Senat seit 2013, weil Parteien ihre Einnahmen nicht oder falsch deklariert haben oder weil Parteien (Sach-)Spenden aus verbotenen Quellen angenommen haben. Letzteres betrifft insbesondere den Staat: wegen der in Österreich ohnehin hohen Parteienförderung, ist es allen staatlichen Stellen strikt untersagt, die Arbeit der Parteien zusätzlich zu unterstützen – auch durch „Personalspenden“.

Verstoß gegen die Finanzregeln

Wenn Parteien gegen ihre Finanzregeln verstoßen und der Rechnungshof darauf aufmerksam wird, landet der Fall beim Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt. Dort ist ein juristischer Dreier-Senat für die Verhängung von Geldbußen zuständig.

Seit 2013 ist das in zumindest 71 Fällen geschehen. In Summe hat der Senat den Parteien damit 3,6 Mio. Euro an Bußgeldern aufgebrummt.

Dieses Verbot wollen ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne nun in einem konkreten Punkt kippen. Konkret soll es Ministerien, Landesregierungen und den staatlich finanzierten Parlamentsklubs erlaubt werden, die Social-Media-Kanäle von Regierungspolitikern zu betreuen. Einzige Voraussetzung: diese Beiträge müssen durch „geeignete Maßnahmen“ gekennzeichnet werden.

Um wie viel Geld es dabei geht, zeigen auch die im Mai verhängten Geldbußen gegen ÖVP, NEOS und Grüne. Allein für vier Regierungsbüros dieser Parteien bezifferte der Rechnungshof die jährlichen Kosten der Social Media Betreuung mit bis zu 220.000 Euro. Die entsprechenden Personalkosten wurden den Parteien als Geldbuße aufgebrummt. Dass es noch teurer geht, zeigt das Beispiel der FPÖ: gegen sie verhängte der Senat 2020 eine Strafe von 185.000 Euro, weil der Parlamentsklub die Facebook-Seite des damaligen Obmanns Heinz-Christian Strache betrieben hatte.

Höchste Strafen wegen Wahlkampfkosten
Der Großteil der vom Senat verhängten Strafzahlungen betrifft aber die Ausgaben der Parteien – konkret: die Überschreitung der Wahlkampfkosten-Grenze. Hier haben in der Vergangenheit insbesondere ÖVP, Team Stronach und FPÖ über die Stränge geschlagen. Für sie setzte es die höchsten bisher verhängten Geldbußen: Für den Wahlkampf 2013 waren das 567.000 Euro Strafe gegen das Team Stronach und 300.000 Euro gegen die ÖVP. Und 2017 setzte es noch einmal 800.000 Euro für die ÖVP, die FPÖ musste 372.000 Euro zahlen.

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