Zittern bei den Vorarlberger Sozialdemokraten. Nach der verheerenden Kritik des Rechnungshofs aufgrund der fehlenden Informationen zu den Parteifinanzen könnte die SPÖ kräftig zur Kasse gebeten werden. Die Entscheidung liegt beim Landes-Parteien-Transparenz-Senat.
Keine Angaben über die Ausgaben und Einnahmen bei der Landesorganisation bzw. bei den Gemeindeorganisationen, auch die Aufstellung über innerparteiliche Finanzströme fehlte im SPÖ Rechenschaftsbericht 2023 – kein Wunder, dass die Prüfer des Landesrechnungshofes den Vorarlberger Sozialdemokraten bei der Präsentation ihrer Berichte Ende April ein recht mieses Zeugnis ausstellten.
Welche Konsequenzen dies letztlich für die SPÖ Vorarlberg haben wird, ist immer noch offen. Vorgesehen ist gemäß § 12 des Vorarlberger Parteienförderungsgesetz eine Rückzahlung der Förderung. Wer beispielsweise die Obergrenze für Wahlwerbungsaufwendungen überschreitet, muss das Dreifache der überschrittenen Summe berappen. Kommt die Partei oder Landtagsfraktion ihrer Ausweisungspflicht nicht nach, ergibt sich die Höhe der Rückzahlung aus der dreifachen Höhe des Betrages, der nicht richtig ausgewiesen wurde.
SPÖ muss Stellungnahme abgeben
Ob und in welcher Höhe die SPÖ Vorarlberg zur Kasse gebeten wird, liegt nun in den Händen des Landes-Parteien-Transparenz-Senates. Deren Mitglieder haben die SPÖ vorerst um eine Stellungnahme gebeten. Drei Wochen haben die Roten Zeit, diese einzureichen. Währenddessen ist das Zittern bei den Sozis groß – laut Parteichef Mario Leiter könnte eine Rückzahlung von bis zu 900.000 Euro drohen.
Aufgabe des Senats ist es, bei bestimmten Verstößen gegen das Parteienförderungsgesetz mit Bescheid die Rückzahlung der Parteienförderung anzuordnen.
Im Februar 2024 wurden gemäß § 12a des Parteienförderungsgesetzes die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Landes-Parteien-Transparenz-Senats für die Dauer einer fünfjährigen Funktionsperiode bestellt. Vorsitzender des Gremiums ist Egon Mohr, stellvertretender Vorsitzender Heinz Bildstein. Weiters gehören Claudia Gerstgrasser-Maier sowie die Ersatzmitglieder Hava Ostoverschnigg, Reinhold Köpfle und Gernot Gasser dem Senat an.
Was das Strafmaß angeht, können die Sozialdemokraten nur hoffen, dass der Landes-Parteien-Transparenz-Senat noch Gnade walten lässt. Das aktuelle Vorarlberger Parteienförderungsgesetz ist nämlich erst mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten. Die vom Rechnungshof geprüften Rechenschaftsberichte 2023 wurden also erstmals von allen fünf Landtagsparteien erstellt.
Klar gegen die SPÖ spricht, dass es sich um ein geltendes Gesetz handelt, das schlicht und einfach zu befolgen ist. Zudem waren die anderen Landesgeschäftsführer durchaus in der Lage, den Rechenschaftsbericht in der vorgegebenen Form abzugeben.
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