Erlaubt seien solche Maßnahmen im Kampf gegen Terrorismus, Proliferation, Spionage sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen, wobei eine Genehmigung durch das Schweizer Bundesverwaltungsgericht und den Verteidigungsminister erforderlich sei. Das Gesetz soll auch die sogenannte "Kabelaufklärung" regeln, damit der Schweizer Geheimdienst Signale aus Leitungsnetzen erfassen kann.
Eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums sagte, dass es gegenüber dem ursprünglichen Entwurf in einzelnen Punkten Anpassungen gegeben habe - in welchen, verriet sie jedoch nicht. Es gehe darum, ein Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Schutz der Privatsphäre zu finden. Bis Jahresende will die Regierung eine Mitteilung an das Parlament ausarbeiten.
Vor vier Jahren war die Regierung mit ähnlichen Vorschlägen im Parlament noch gescheitert. Damals ging der Mehrheit der geplante "Lauschangriff" zu weit. Inzwischen halten viele die Gesetzesänderungen für nötig. Die beiden größten Parteien des Landes, die Schweizerische Volkspartei und die Sozialdemokraten signalisierten im Begutachtungsverfahren Unterstützung für das geplante Gesetz. Unklar ist aber, welches Schicksal das Gesetz an der Wahlurne erleiden wird.
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