Trotz Zustellbestätigung der Post blieb ein Paket unauffindbar. Frau S. kämpfte zwei Monate um Klärung – vergeblich.
Nadine S. hatte im Februar 2025 beim Onlineshop Wolff Fashion eine schicke Winterjacke und Plateauschuhe im Wert von 80 Euro bestellt. „Die Bestellung wurde auf zwei Pakete aufgeteilt – das erste kam an, das zweite leider nie“, schilderte sie der Ombudsfrau. Kurios: Die Post bestätigte die Zustellung und auch der Onlineshop.
Paket wurde angeblich zugestellt
An dem Tag der Zustellung war sogar ihr Mann zu Hause und nahm zwei Pakete der Post entgegen, ihres war aber nicht dabei. „Warum wurde es nicht an meinen Mann abgegeben, er war ja da?“, fragte sie sich und auch die Post. Falls niemand zu Hause sein sollte, habe die Post grundsätzlich ihre Erlaubnis, Pakete an ihrem Wunschplatz vor der Wohnungstüre zu hinterlegen, doch da war es nicht.
Sie fragte bei der Post nochmals nach. Es wurde angeblich im Keller hinterlegt: „Da war es aber auch nicht und mein Wunschplatz war der Keller auch nicht!“ Es folgten zwei Monate mit mehreren E-Mails an die Post und an den Shop. Der Shop erklärte, die Post wäre zuständig und die Post bestand auf einen notwendigen Nachforschungsauftrag seitens des Shops, der diesen verweigerte.
Niemand fühlte sich zuständig
Frau S. kam einfach nicht mehr weiter und wandte sich an die Ombudsfrau: „Ich schreibe ständig mit den beiden E-Mails und jetzt kann keiner mehr was machen!“ Wir fragten bei dem Unternehmen nach, aber erhielten eine ähnliche Antwort. Man bedauere, aber man könne die Untersuchung nicht weiterführen und Frau S. solle sich an die Post wenden.
Es handelt sich um ein E-Commerce-Unternehmen
Nach genauerer Recherche konnten wir feststellen, dass es sich um ein niederländisches E-Commerce-Unternehmen handelt, das die Ware direkt aus China liefern lässt. Das Geschäftsmodell heißt „Dropshipping“, was so viel wie Direktversand bedeutet: Der Verkäufer hat die angebotene Ware nicht selbst auf Lager, sondern lässt sie direkt vom Großhändler an die Kunden schicken. Der Shop selbst nimmt also nur die Bestellungen entgegen. Der Nachteil für die Käufer: Oft lange Lieferzeiten, denn die Ware kommt meist aus Asien, weniger Kontrolle über Qualität oder Versand und schlechter Kundenservice.
Die Post will helfen
Wir haben uns an die Post gewandt, die ohne einen Nachforschungsauftrag seitens des Absenders, also des Unternehmens, leider nichts machen könne. Man wolle aber dennoch helfen und versprach, sich um einen kundenorientierten Lösungsvorschlag zu kümmern.
Ein Happy End für Frau S., aber man sollte sich nicht auf Kulanzlösungen verlassen, oft ist das Geld einfach weg und die Ware kommt nie an.
Beim Onlineshoppen sollte man immer einen Blick ins Impressum werfen, dann kann man erkennen, ob es sich um einen „echten“ Shop oder Dropshipping handelt und man sieht vor allem, ob es sich um einen Chinashop handelt oder nicht. Dann muss natürlich jeder selbst einschätzen, ob er das Risiko eingehen möchte.
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