Ist der Untersuchungsgegenstand eines von der FPÖ initiierten U-Ausschusses verfassungskonform oder nicht? Darüber müssen nun die Höchstrichter urteilen.
Am Donnerstag landete beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Antrag von 46 FPÖ-Abgeordneten zu ihrem Verlangen nach einem Einsetzen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Klärung politischer Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern. Es geht dabei um die Causa Christian Pilnacek (rund um die Ermittlungen des plötzlich verstorbenen Justizsektionschefs sowie mutmaßlich versuchter Beeinflussung der ÖVP auf Verfahren) und um Corona.
Der VfGH tritt dazu am 12. August für Beratungen zusammen. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrates hat am 9. Juli mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen, dass dieses Verlangen der Blauen unzulässig sei. Laut „Krone“-Infos wird die FPÖ, sollte die gemeinsame Thematik abgelehnt werden, zunächst Pilnacek und danach Corona abhandeln wollen.
FPÖ „absolut überzeugt“
„Wir sind von der Rechtmäßigkeit unseres Verlangens absolut überzeugt“, erklärte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker. Man habe es sich beim Verfassen des Verlangens nicht leicht gemacht, auch Parteichef Herbert Kickl stehe weiterhin hinter dem Vorhaben. „Deswegen sind wir davon überzeugt, dass uns der VfGH nur Recht geben kann“, betonte Hafenecker. Sollte es grünes Licht geben, könnten die ersten Befragungen im Oktober beginnen.
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