Novelle ausverhandelt

Mehr Tierschutz durch Verbot von Vollspaltböden

Innenpolitik
08.05.2025 15:15

Mit der Übergangsfrist für das Verbot der Vollspaltböden in der Schweinehaltung wird auch das Tierleid verkürzt. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse sollen bald zusätzlich helfen. Am Freitag wird die Gesetzesnovelle im Tierschutzausschuss, nächste Woche dann auch schon im Parlament behandelt.

Nach wochenlangen Verhandlungen und noch vor der Frist am 1. Juni hat sich die Bundesregierung – wie berichtet – auf eine Novellierung des Tierschutzgesetzes im Bereich der Schweinehaltung geeinigt. Notwendig wurde die Anpassung bekanntlich, weil der Verfassungsgerichtshof die zuerst geplante Übergangsfrist für das Verbot der umstrittenen Vollspaltböden bis 2040 für „zu lang“ befand.

(Bild: Krone KREATIV)

Ohne die rasche Einigung wäre das Verbot nun gleich mit 1. Juni Kraft getreten – was rund 24.000 heimische Landwirte in die Bredouille gebracht hätte. Sie alle haben neuerdings spätestens bis 1. Juni 2034 Zeit, ihre Ställe tierfreundlicher zu gestalten.

Denn fest steht: So groß der ökonomische Vorteil der Vollspaltböden für die Fleischindustrie ist, so schwer wiegen die Nachteile für die Schweine. Wissenschaftlichen Studien zufolge erkranken auf Vollspaltenböden gemästete Schweine etwa deutlich häufiger an Entzündungen der Lunge und der Schleimbeutel als Artgenossen, die ihr kurzes Leben auf Stroh verbringen.

Bereits ab 1. Juni 2029 treten zudem erste Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft – darunter (etwas) mehr Platz pro Tier und ein verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. „Damit wird die Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen“, sind sich ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig und Tierschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig einig.

Wissenschaft soll mithelfen
Tierschützer sprechen zumindest von einem „wichtigen ersten Schritt“ hin zu mehr Tierwohl und weniger Industrie-Qualen, die Grünen von einem „Murks“, da das ursprüngliche Ziel eines neuen gesetzlichen Mindeststandards bis zum Jahr 2027 klar verfehlt werde. Das sieht das zuständige Regierungsduo freilich anders. „Im Jahr 2026 sind die wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema abgeschlossen. Im Jahr 2027 werden wir diese bei der Schaffung neuer Mindeststandards miteinfließen lassen“, so Königsberger-Ludwig.

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