Einheimische verärgert

Dauerparken in Innsbruck durch die Hintertür

Tirol
27.07.2025 07:00

Parkraum in Innsbruck ist rar und teuer. Umso ärgerlicher ist es für Einheimische, dass selbst Autos mit ausländischem Kennzeichen Dauerparkkarten erhalten. Die Stadt ignoriert hier offenbar ihre eigenen Vorschriften. 

Wie in vielen Städten muss auch in Innsbruck in manchen Stadtteilen um freie Parkplätze regelrecht gerauft werden. Das hängt auch damit zusammen, dass die einst grün geführte Stadt die Zahl oberirdischer Stellplätze bewusst reduziert hat – durch den Ausbau von Straßenbahnlinien, Errichtung neuer Haltestellen, Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze sowie durch die Installation von Fahrrad- und E-Scooter-Abstellanlagen.

Eine Anfrage von Liste-Fritz-Gemeinderat Tom Mayer zeigt, wie viel Parkraum verloren gegangen ist: Gab es 2020 noch 18.956 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum, so waren es fünf Jahre später (Stichtag April) noch 18.606 – also 350 weniger. Gleichzeitig gibt die Stadt jährlich zwischen 6700 und 8200 Anwohnerparkkarten aus – zuletzt wieder mit steigender Tendenz: 3452 waren es mit Stichtag 30. Juni. Die Zahl der ausgewiesenen Innsbrucker Anwohner-Parkplätze ist von 763 im Jahr 2020 auf nunmehr 868 gestiegen.

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Wer hier eine Parkkarte ausstellt, obwohl kein Hauptwohnsitz oder keine Fahrzeugummeldung vorliegt, macht sich zum Gehilfen bei möglicher Steuerhinterziehung. 

Liste-Fritz-Gemeinderat Tom Mayer

Massen an Autos teilen sich 19.000 Stellplätze
„Steht die Zahl der vergebenen Anwohnerparkkarten im Verhältnis zur Anzahl der tatsächlich vorhandenen Anwohnerparkplätze?“, wollte GR Mayer in seiner Anfrage an BM Johannes Anzengruber wissen. Die Antwort: „Ja. Mit der Anwohnerparkkarte kann unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auf allen öffentlichen Parkplätzen zeitlich unbefristet in der gesamten Zone geparkt werden.“

Laut einer aktuellen Erhebung des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) hat Innsbruck nach Wien mit 333 die zweitniedrigste Anzahl an Privatautos pro 1000 Personen. Bei aktuell 132.500 Einwohnern sind das aber auch schon knapp 40.000 Fahrzeuge. Sie rittern mit Tausenden Einpendlern und Touristen täglich um freie Stellplätze – und mit 30.000 Studenten, wie die Anfrage auch zeigt.

Bild von Mai: Die Parkkarte wäre aber nur einen Monat gültig, dann müsste das Kfz in Österreich ...
Bild von Mai: Die Parkkarte wäre aber nur einen Monat gültig, dann müsste das Kfz in Österreich angemeldet werden – mit Ausnahme von Firmenfahrzeugen.(Bild: zVg/privat, Krone KREATIV)

Voraussetzungen: Hauptwohnsitz und angemeldetes Fahrzeug
Dass zunehmend auch Pkw mit ausländischen Kennzeichen Dauerparkplätze belegen, wird von alteingesessenen Innsbruckern mehr als kritisch beäugt. Rein rechtlich ist das möglich, allerdings existiert dazu ein eindeutiges Regelwerk, das offenbar aber nicht auf Punkt und Komma eingehalten wird, wie der „Krone“ zugespielte Fotos nahelegen. „Laut geltender Rechtslage darf eine Anwohnerparkkarte nur bei aufrechtem Hauptwohnsitz in Innsbruck und bei gemeldetem Fahrzeug ausgestellt werden. Trotzdem gibt es Hinweise, dass Personen Karten erhalten, obwohl sie keinen Hauptwohnsitz in Innsbruck haben oder ihre Fahrzeuge nicht ummelden – vermutlich, um die NoVA (Anm.: Normverbrauchsabgabe) zu sparen“, so Mayer.

Deutscher Studenten-Pkw mit Dauerparkkarte
Deutscher Studenten-Pkw mit Dauerparkkarte(Bild: zVg/privat, Krone KREATIV)

Monatsfrist wird offenbar gar nicht kontrolliert
Die Stadt hat extra für ihre zahlreichen ausländischen Studierenden ein Portal auf ihrer Seite eingerichtet: „Was, wenn mein Auto kein I-Kennzeichen hat?“, heißt es da. Und weiter: „Für das Anwohner-Parken muss der Hauptwohnsitz in Innsbruck liegen. Sie können innerhalb Österreichs nur einen Hauptwohnsitz haben, ein anderer im Ausland ist kein Hindernis. Allerdings darf eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich ein eingeführtes Fahrzeug längstens ein Monat ohne österreichische Zulassung verwenden. Spätestens dann muss er/sie dieses ummelden oder nachweisen, dass der dauernde Standort nicht in Österreich liegt.“

Ausnahmen für Firmenfahrzeuge
Im konkreten Fall ist eine Ummeldung binnen eines Monats nicht erfolgt. Denn das Foto datiert von Mai, die Karte läuft aber erst im Oktober 2025 ab. Bleibt noch die Möglichkeit, dass es sich um ein privat genutztes, arbeitgebereigenes (Firmen-)Fahrzeug handelt. „Nur dann ist eine Dauerparkbewilligung ohne Innsbrucker Kennzeichen möglich“, heißt es dazu auf der Stadt-Homepage. Dass Letzteres der Fall ist, scheint laut den Beobachtungen der Anrainer unwahrscheinlich.

Liste Fritz fordert systematische Überprüfung
„Wer hier eine Parkkarte ausstellt, obwohl kein Hauptwohnsitz oder keine Fahrzeugummeldung vorliegt, macht sich zum Gehilfen bei möglicher Steuerhinterziehung“, erklärt Fritz-GR Mayer. „Ich fordere die sofortige systematische Prüfung aller ausgestellten Anwohnerparkkarten und ein Ende dieser scheinbar routinemäßigen Regelverstöße!“

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