Anregung von VGT

VfGH-Prüfung zu Vollspaltböden beantragt

Burgenland
16.03.2022 12:21

Ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wurde von der Landesregierung in Bezug auf die Vollspaltböden in der Haltung von Schweinen beantragt. Es sei fraglich, ob die Anforderungen konform sind.

Im Interesse des Tierwohls sei es faglich, ob die Anforderungen, die in der 1. Tierhaltungsverordnung verankert sind, verfassungs- und gesetzeskonform sind. Weiters solle die Umsetzung der derzeit geltenen europarechtlichen Vorgaben geprüft werden. 

Nicht artgerecht
Sowohl die burgenländische Landesregierung als auch der Landtag haben sich gegen die Haltung von Schweinen auf Vollspaltböden ausgesprochen, die Tierhaltung sei nicht artgerecht. 

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil: „Aus unserer Sicht steht die von vielen Seiten zu Recht kritisierte Haltung auf Vollspaltböden nicht im Einklang mit dem in der Bundesverfassung verankerten Tierschutz.“

VGT erfreut
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT), der mit der Befreiung von Schweinen in Pöttelsdorf bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt hatte, begrüßt die Entscheidung der Landesregierung.

Zitat Icon

Wir sind hocherfreut, dass die Landesregierung unserer Anregung nachgekommen ist. Das kann man mit Fug und Recht als revolutionär bezeichnen.

VGT-Obmann Martin Balluch

In den nächsten acht bis zwölf Wochen müsse die Klage von Minister Johannes Rauch beantwortet werden. Man rechne noch in diesem Jahr mit einer Entscheidung.

Mehr dazu

Ein Großteil der Schweine wird in Österreich auf Vollspaltböden gehalten. Das Burgenland möchte mit der Verfassungsklage dieser Form der Haltung einen Riegel vorschieben.

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