Rot-Goldene Traube
Die Nummerntafel mit einer 14 wurde vom Verwaltungsgerichtshof als verbotenes rechtes Kennzeichen eingestuft – als NAZ1 herumzufahren, scheint aber bislang kein Problem zu sein. In Oberösterreich wurde ein Verfahren dazu gerade eingestellt, in Kärnten allerdings will sich die Staatsanwaltschaft den Fall genauer ansehen.
„Ich frage mich, ob das in der heutigen Zeit wirklich sein muss?“, meint ein „Krone“-Leser, der das Kennzeichen „NAZ1“ zufällig an einem Kärntner Auto entdeckt hat. Er hatte sich zunächst mit einem Foto wegen Verdachts des Verstoßes gegen das 3G-Verbotsgesetz an die zuständige Bezirkshauptmannschaft und auch an die Polizei gewandt.
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