"Es ist ein erster Schritt. Wir freuen uns. Ziel bleibt dennoch die Öffnung des gesamten Richteramtes", sagt Raimund Lunzer vom Blindenverband. "Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist das kein Problem. Es gibt die Sprachausgabe bei Computern, Akten sind digitalisiert."
Als Vorbild nennt Lunzer Deutschland: In keinem anderen Land gibt es so viele blinde Richter - derzeit 60. Nach einem Entscheid des Bundesgerichtshofes 1987 ist Blinden der Weg in Strafgerichte allerdings verschlossen. "Das ist sinnvoll. Wie soll ein Blinder einen Lokalaugenschein nach einem Verkehrs- oder Skiunfall durchführen beziehungsweise ein Verbrechensopfer begutachten?", gibt Richter Klaus Schröder, Gewerkschaftsvorsitzender der heimischen Richter und Staatsanwälte, zu bedenken.
"Ich sehe aber kein Problem darin, dass blinde Kollegen Aktenverfahren, aus denen die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu 99 Prozent besteht, führen", ergänzt Schröder.
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