Am 21. Mai 2012 stand Daniel K. mit seinem Kastenwagen an der Ampel einer Kreuzung in Floridsdorf. Es wurde grün, K. fuhr jedoch dem hinter ihm stehenden Robert O. nicht schnell genug los. O. überholte und bog ab, K. war aufgebracht und nahm die Verfolgung auf. Wenig später trafen die beiden Lenker einander an einer anderen Kreuzung erneut. Es kam zu Handgreiflichkeiten, K. wurde nach seinen Angaben von O. zu Boden geworfen. Dennoch fuhren die beiden bald wieder ihrer Wege, die Sache schien erledigt.
Mit Werkzeug zugestochen
Schließlich parkte der 22-Jährige den Kastenwagen und ging zu seiner Wohnung. Dabei kam er just an jener Werkstatt vorbei, in der sein Widersacher arbeitete. Es kam neuerlich zu Wortgefechten und zu einer Rauferei. Dabei stach Daniel K. mit einem am Boden liegenden Werkzeug zu - aus Notwehr, wie er angab, weil er gewürgt worden sei und keine Luft mehr bekommen habe. Anschließend sei er davongelaufen und habe die Tatwaffe weggeworfen. Von der schweren Verletzung O.s habe er erst später erfahren, worauf er sich sofort stellte.
"Brennenden Schmerz in der Schulter gespürt"
Ganz anders die Version des etwa gleich großen und ähnlich gebauten Opfers am ersten Prozesstag im November: Die erste Auseinandersetzung sei ein Wortgefecht gewesen. Er habe den 22-Jährigen lediglich mit den Händen am Oberarm weggedrückt, sei dann wieder in den Kundenwagen eingestiegen, während der Angeklagte die Tür zuschleuderte. Nach dem Einparken sei er im Eingangsbereich der Werkstatt gestanden, als der 22-Jährige auf ihn zukam. Es habe ein neuerliches Wortgefecht gegeben. "Ich wollt' mir das nicht anhören und hab' mich weggedreht. Ich hab' nur einen brennenden Schmerz in der Schulter gespürt", schilderte der 42-Jährige damals. Er habe stark geblutet. Die Lunge links sei zusammengefallen.
Freundin als Zeugin "nicht sonderlich glaubwürdig"
Der Prozess war 2012 vertagt worden, weil die Ex-Freundin des Beschuldigten nicht im Zeugenstand erschienen war. Am Dienstag gab die 24-Jährige schließlich zu Protokoll, Rötungen am Hals des 22-Jährigen festgestellt zu haben, als er nach Hause kam. "Ich hab' gleich gemerkt, dass da was nicht stimmt." Über den Vorfall sei dennoch nicht gesprochen worden. Richter Thomas Spreitzer hielt der Frau jedoch vor, seinerzeit bei der Polizei andere Angaben gemacht zu haben, und stufte die 24-Jährige als "nicht sonderlich glaubwürdig" ein.
Das relativ milde Urteil begründete Spreitzer damit, dass Daniel K. unbescholten war und die Tatsache, dass er sich gestellt habe, "lobenswert" sei. Dennoch wolle er ihm einen Monat Gefängnis aufgrund der Brutalität nicht ersparen. "Es war ja auch ein großes Glück, dass nicht mehr passiert ist." Weder Staatsanwalt noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab. Der Richterspruch ist somit nicht rechtskräftig.
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