WKSTA soll ermitteln

Preiserhöhung: Strafantrag gegen Energiekonzern

Niederösterreich
09.07.2024 10:30

Es ist ein Donnerwetter, das nun über den niederösterreichischen Energieversorger EVN hereinbricht. Ein Verbraucherschutzverein zeigte den Konzern nun bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft an. Grund: Die EVN habe die teils enormen Preiserhöhungen der vergangenen Jahre ihren Kunden nicht rechtskonform mitgeteilt. Laut dem Verein absichtlich und mit dem Vorsatz sich zu bereichern. Es steht Betrugsverdacht im Raum.

In einer Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschaft- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSta) fordert der Verbraucherschutzverein mit Sitz in Wien die Einleitung eines Betrugsverfahrens gegen die EVN: Kunden hätten vor der Erhöhung der Gastarife um bis zu 500 Prozent bei rechtzeitiger Information auf günstigere Anbieter wechseln können. Nur soll diese Information nicht, beziehungsweise nicht rechtskonform erfolgt sein.

Betrugsverdacht soll geprüft werden
Der Verein ersucht die Behörden um Prüfung des Verdachtes, ob die Vorgangsweise der EVN den Straftatbestand des Betruges gemäß § 146 StGB erfülle. „Die EVN hat also ihre Kunden durch bewusste Täuschung zu einer Unterlassung (Kündigung und Lieferantenwechsel) verleitet, die die Kunden am Vermögen schädigte und zu einer unrechtmäßigen Bereicherung der EVN geführt hat“, heißt es in dem Schreiben.

Aus der Sachverhaltsdarstellung

Der VSV unterstützt die Kunden in Zivilverfahren gegen die EVN AG. In diesen Klagen wird auf die Feststellung geklagt, dass Preiserhöhungen der EVN für den Strom- und Gasbezug im Herbst 2022 unwirksam seien, weil diese Preiserhöhungen entgegen § 80 Abs 2a ElWOG und § 125 (2) GWG den Kunden nicht mitgeteilt wurden und die Kunden daher das Sonderkündigungsrecht aus § 80 Abs 2a ElWOG nicht wahrnehmen konnten bzw. der Erhöhung gemäß § 125 (2) GWG nicht widersprechen konnten

So kontert der Energiekonzern
Die Vorwürfe des Vereins sind an sich nichts Neues: Denn bereits seit anderthalb Jahren wird um die Tariferhöhung sowie die Information gestritten. „Unsere Kunden hatten bei Vertragsabschluss die Möglichkeit, sich selbst zu entscheiden, wie sie über anstehende Erhöhungen informiert werden wollen“, erklärt EVN-Sprecher Stefan Zach. Der besagte Tarif sei an die Entwicklung des Österreichischen Strom- bzw. Gaspreisindex gekoppelt gewesen und wurde einmal pro Jahr – nach oben oder unten – angepasst.

„Aufgrund der Verwerfungen auf den Großhandelsmärkten in Folge der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges kam es im besagten Zeitraum zu einem Anstieg der Indizes und dementsprechend auch zu einem Anstieg der Tarife“, heißt es weiter. Im Zusammenhang mit solchen automatischen Preisänderungen wurden erst im Sommer 2023 Regelungen vom Gesetzgeber erlassen, die Information an Kunden näher definieren. Vor diesem Zeitpunkt war dies der vertraglichen Regelung zwischen Unternehmen und Kunden überlassen. Zach: „An diese Regelungen hat sich die EVN gehalten.“

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Betrug setzt den Vorsatz voraus, sich unrechtmäßig zu bereichern. Eine Unterstellung eines solchen Vorsatzes ist völlig haltlos. Wie der VSV selbst ausführt, wurden entsprechend den Verträgen Preisänderungen durchgeführt. Die Information über die Preisänderungen erfolgte ebenfalls entsprechend den Vereinbarungen.

EVN-Sprecher Stefan Zach

Vorwürfe „aus der Luft gegriffen“
Auch Gerichte haben bereits festgehalten, dass Kunden im Herbst 2022 aufgrund der allgemeinen Situation jedenfalls mit Preissteigerungen rechnen mussten, gerade auch bei einem Produkt mit automatischer Preisanpassung. „Der Vorwurf eines strafrechtswidrigen Handelns ist daher völlig aus der Luft gegriffen“, stellt der EVN-Sprecher klar.

Ermittlungen fraglich, Zeitpunkt suspekt
Eine Anzeige ist aber freilich noch keine Verurteilung: Dass die Sachverhaltsdarstellung mit der Bitte um Prüfung eines Strafantrages bei der WKStA eingelangt ist, heißt noch lange nicht, dass diese auch Ermittlungen einleiten wird. Wie gewohnt, lässt sich die Behörde auch nicht gerne in die Karten blicken. Unklar ist auch, warum der Verbraucherschutzverein genau heute – also rund anderthalb Jahre nach der Erhöhung – eine Sachverhaltsdarstellung einbrachte.

Landespolitik reagiert mit Kritik
Für die niederösterreichische SPÖ, die sich in den vergangenen Monaten immer wieder auf den Energieversorger im Landesbesitz einschoss, ist die Anzeige natürlich ein gefundenes Fressen. „530 Millionen Euro hat die Schwarz-blau regierte EVN im vergangenen Jahr Gewinn gemacht. Die Bevölkerung hat davon nichts, dafür gibt es einen neuen Luxusvorstand um 600.000 Euro. Weil Schwarz und Blau die Leute lieber aussackeln als das Geld an die Bevölkerung zurückzugeben“, so Landesrat und Landesobmann Sven Hergovich. Allerdings sieht er die Methoden des Vereins kritisch, kämpfe lieber politisch für niedrige Energiekosten und nicht mit Klagen: „Denn Niederösterreich wird sich spätestens bei der nächsten Landtagswahl für niedrige EVN-Preise und gegen Schwarz-Blau entscheiden.“

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