Referenzen an Adolf Hitlers vermeintliche Leibspeise bescheren immer wieder Menschen in Österreich eine Anzeige wegen Wiederbetätigung – vor allem, wenn sie anlässlich des Hitler-Geburtstags am 20. April Fotos von Eiernockerln mit grünem Salat posten. So war das auch im Fall eines Wieners, der auf Facebook eben ein Bild von besagtem Gericht gepostet hat.
Unter dem Bild schrieb der Beschuldigte: „Einernockerl Tag, yummy.“ Doch mithilfe seines Anwalts Sascha Flatz konnte der Mann einer Bestrafung entgehen.
Seinem Argument, dass es sich bloß um einen Diät-Schmäh gehandelt habe, um den Ernährungsberater des Angeklagten „zu provozieren“, wurde Glauben geschenkt. Denn „durch unsere Stellungnahme konnten wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass er keinen Vorsatz auf Wiederbetätigung hatte“, so Flatz in einem Posting auf X (vormals Twitter.)
„Vorsicht, was man im Netz postet“
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen seinen Mandanten eingestellt. Die entsprechende Benachrichtigung hat Flatz auf X veröffentlicht. Gleichzeitig warnt er: „Vorsicht, was man im Netz postet.“
Im Gespräch mit anderen Usern, die zahlreich auf das Posting des Anwalts reagiert haben, betont dieser: „Er wollte auch nicht lustig sein, sondern provozieren, dass er seine Diät nicht einhält. Die ganze Konversation ging auch nur darum, dass dieses Essen ungesund ist und keiner der Beteiligten wusste, dass dies als Code gilt. Das weiß nun mal nicht jeder!“
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