Eiernockerl-Posting

Wiederbetätigung: Polizist scheiterte vor OGH

Burgenland
18.10.2021 10:15

Ein wegen eines Postings über Eiernockerl mit grünem Salat an Adolf Hitlers Geburtstag in sozialen Medien verurteilter Polizist aus dem Burgenland ist nun mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Bloß über die Strafhöhe - zehn Monate bedingt und 6300 Euro - hat noch das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden.

Das frühere FPÖ-Mitglied hatte argumentiert, das Posten der vermeintlichen Leibspeise sei für sich allein betrachtet „absolut ungeeignet, Adolf Hitler zu glorifizieren oder zu verherrlichen“. Laut OGH übersah der Angeklagte damit, dass die Beurteilung einer Handlung als nationalsozialistisch auf der Ebene der Feststellungen angesiedelt sei, berichtete die „Presse“ am Montag. Damit ist sie den Geschworenen vorbehalten, deren Schuldspruch sich einer Rechtsrüge jedoch entziehe.

„Ist Leibspeise meiner Kinder!“
Beim Prozess in Eisenstadt hatte der Angeklagte jedwede Gesinnung in diese Richtung zurückgewiesen: „Ich war mit meinen Kindern Rad fahren und danach gab es die Eiernockerl, die meine Frau am Tag zuvor extra für uns vorgekocht hatte. Das ist nämlich das Lieblingsessen meiner Kinder.“ Weder habe er auf das Datum geachtet, noch sei ihm bewusst gewesen, dass der 20. April Hitlers Geburtstag sei, erklärte der Mann.

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