Den heimischen Behindertenparkausweis im Ausland zu nutzen, ist möglich. Kann aber auch Probleme verursachen und zu einer Strafe führen. Eine Wienerin hat das in Schweden erlebt.
Mehrmals im Jahr besucht Gabriella S. ihre in Schweden lebende Tochter. Mit dabei hat sie auch immer ihren österreichischen Behinderten-Parkausweis. Bisher ging sie davon aus, dass dieser auch im Ausland gelte. Denn eines könne ja nicht sein: „Einmal über die Staatsgrenze fahren, und schwupps ist die Behinderung weg.“
Strafzettel beim Kaffeetrinken
Bei ihrem letzten Besuch in dem skandinavischen Land erhielt sie allerdings einen Strafzettel. „Ausgerechnet während ich mit meiner Tochter just an meinem Geburtstag Kaffee trinken war.“ Einspruch um Einspruch brachte allerdings bis dato nichts. Zunächst habe man ihr vorgeworfen, dass der Ausweis gefälscht sei.
Das konnte die Wienerin anhand einer Bestätigung des österreichischen Sozialministeriums widerlegen. Dann habe man die Argumentation geändert. „Es hieß plötzlich, der Ausweise entspreche den schwedischen Richtlinien nicht, da er kein Ablaufdatum habe.“ Dabei sei auf ihrem Ausweis auf der Vorderseite sogar die schwedische Bezeichnung für „Parkkarte“ festgehalten.
Der Parkausweis kann, muss aber nicht anerkannt werden
Genutzt haben alle Argumente bisher nichts. Die schwedische Polizei hat die Strafe nicht erlassen. Muss sie auch nicht, wie uns das Sozialministerium auf Anfrage bestätigte. Derzeit sei die Anerkennung eines nationalen Parkausweises, der dem „Modell der Europäischen Gemeinschaften“ entspreche, innerhalb der Europäischen Union empfohlen, sei aber nicht verpflichtend. Aktuell werde eine Richtlinie verhandelt, mit der ein verbindlicher Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden solle. Ein verbindlicher Europäischer Behindertenausweis wurde bereits beschlossen und befindet sich gerade in Ausarbeitung.
Warnung für andere Betroffene
Frau S. hilft das nichts. Sie will nun andere betroffene Menschen aufmerksam machen, um ihnen ähnliche Probleme zu ersparen. Sie selbst werde gekennzeichnete Parkplätze bei ihren Besuchen vorläufig nicht mehr nutzen.
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