Online-Betrugsversuch

Stolpern Sie nicht in diese „Flohmarkt-Falle“

Ombudsfrau
23.06.2024 18:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Nichts ist heutzutage leichter als nicht mehr getragene Kleidung online zu veräußern. Doch beim Verkauf über diverse Plattformen oder Apps ist Vorsicht geboten. Dort treiben sich auch Betrüger herum. Gewand wollen die aber keines kaufen, sondern Menschen abzocken – wie eine Steirerin.

Gerade mit der Matura fertig, ist die Tochter von Bettina P. in eine Internet-Falle gestolpert. Sie hat sich für eine Verkaufsplattform im Internet angemeldet, über die man Secondhand-Kleidung ein- und verkaufen kann. Die Tochter sei in weiterer Folge aufgefordert worden, ihr Nutzerkonto zu verifizieren. Was diese auch tat.

Betrüger buchten 500 Euro ab
Doch dabei hat es sich jedoch um die Nachricht von Betrügern gehandelt, die dann rund 500 Euro vom Konto der jungen Frau abgebucht haben. „Obwohl wir überaus vorsichtig sind und unsere Kinder auf diese Art von Betrügereien eigentlich immer aufmerksam gemacht haben, sind wir darauf reingefallen. So schnell konnte man gar nicht schauen“, ärgert sich die Steirerin.

Wenig Chancen, Geld zurückzubekommen
Trotz Anzeige bei der Polizei und Reklamation über die Bank wurde Familie P. informiert, dass die Chancen schlecht stünden, das Geld je wiederzusehen. Von Konsumentenschützern sei ihr überdies mitgeteilt worden, dass man hier wenig machen könne, es aber öfter ähnliche Fälle gebe. „Nichtsdestotrotz wäre es gut, die Leserschaft dahingehend zu informieren, immer extrem aufzupassen und keine Daten preiszugeben“, schrieb Frau P. der „Krone“.

So können Sie sich schützen
Die Ombudsfrau gibt an dieser Stelle einmal mehr den Tipp: Bevor man auf Nachrichten reagiert, lieber einmal zu oft auf der Webseite der jeweiligen Verkaufsplattform nachlesen, wie echte Nachrichten aussehen und welche Daten angefordert werden. Auch die Watchlist Internet warnt vor Betrugsmaschen auf Online-Verkaufsplattformen.

Die Maschen der Kriminellen
Etwa würden angebliche Kaufinteressenten QR-Codes schicken, über die man auf gefälschte Zahlungsseiten weitergeleitet wird. Auf diese Art und Weise werde dann versucht, Bankdaten und Geld zu stehlen. Nun aber zurück zum Fall von Familie P. und einer guten Nachricht.

Wie der Fall von Familie P. ausgegangen ist
Aufgrund des IBAN sei es der Bank gelungen, eine Reklamation durchzuführen. „Obwohl uns nicht allzu große Hoffnungen gemacht worden sind, konnte die Rücküberweisung durchgeführt werden.“ Der Tochter sei der Vorfall übrigens eine große Lehre gewesen. „Die zu kleine Kleidung wird jetzt nicht verkauft, sondern weiter verschenkt oder in den Shop einer Hilfsorganisation gebracht.“

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