Prozess in Eisenstadt

Minderjährige über Jahre mit Cannabis versorgt

Burgenland
09.05.2024 10:00

Junge Südburgenländer hatten eine Idee, die so gar nicht genial war: Gras in Graz einkaufen und daheim teurer verscherbeln. Die Dealer wollen nicht gewusst haben, dass sie auch Minderjährige belieferten.

Die drei jungen Burschen dürften einmal beste Freunde gewesen sein. Gestern schien es, als hätte sich einer aus dem Kreis verabschieden müssen. Der leugnete nämlich bis zuletzt, etwas mit dem Verkauf von Drogen sowie deren Weitergabe an zum Teil Minderjährige zu tun gehabt zu haben – obwohl dies in seiner Wohnung passiert sein soll. Gegen diesen Drittangeklagten (25) läuft weiters ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls in der Steiermark („davon weiß ich nichts“), seine Hauptverhandlung wurde vertagt. Also berichten wir über die Taten der anderen beiden, die sich am Landesgericht Eisenstadt schuldig bekannten.

Cannabis mit Gewinn von 4 Euro pro Gramm verkauft 
Freilich habe man selbst immer schon gern gepofelt. Wie die Sucht finanzieren? Man fuhr von 2021 bis 2023 mehrmals nach Graz und kaufte beim Dealer des Vertrauens in Summe zwei Kilo Cannabis ein. Durchschnittlicher Preis pro Gramm: 10 Euro. „Von wem die Idee gekommen ist, dass wir es dann im Burgenland mit einem Gewinn von 4 Euro pro Gramm weiterverkaufen, weiß ich nicht mehr“, sagt der heute 18-jährige Hilfsarbeiter, der wie sein arbeitsloser Kumpan (21) im Landessüden lebt. Ersterer, vor Gericht vertreten durch Anwalt Martin Behal, häufte so über die Jahre 4200 Euro an, der andere 3500.

„Ich frage sie ja nicht nach dem Alter“
Beide hätten sich die eingekaufte Ware zu gleichen Teilen geteilt. „Jeder hatte seine eigenen Abnehmer“, sagte der 21-Jährige. Dass Minderjährige darunter gewesen sind, will er nicht recht glauben. „Das wusste ich nicht. Ich frage sie ja nicht nach dem Alter!“

Die Urteile, die Richterin Gabriele Nemeskeri über die Unbescholtenen fällte, sind rechtskräftig: Sechs Monate bedingt für den Jüngeren, acht für den 21-Jährigen. Plus: Bewährungshilfe und Suchtgifttherapie. Den Gewinn, den die beiden „erwirtschaftet“ haben, sind sie selbstverständlich los.

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