Die Tatbegehungsgefahr in Bezug auf den Verdacht des sexuellen Missbrauchs Unmündiger sei nicht dringend gegeben, erklärte der Sprecher. Und wegen des verbleibenden Verdachts der pornografischen Darstellung Minderjähriger alleine sei das Mittel der Untersuchungshaft unangemessen. Die Entscheidung über eine Anklage gegen den Mann könne in den kommenden 14 Tagen fallen, so Gutmayer.
Auch Ehefrau im Visier der Ermittler
Der Polizist befand sich seit Ende August in U-Haft. Er soll kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen und auch selbst solche Aufnahmen gemacht, diese jedoch nicht verbreitet haben. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs und der sittlichen Gefährdung begründet sich auf einem Video. Darauf soll der Polizist mit seiner Frau zu sehen sein - und auch eines ihrer Kinder. Die Aufnahme liegt allerdings bereits ein paar Jahre zurück. Auch die Frau wurde im August festgenommen, Anfang September jedoch enthaftet.
Speicherkarte brachte Fall ins Rollen
Ans Licht war der Verdacht per Zufall gekommen: Ein Fremder soll eine verlorene Speicherkarte des Beamten gefunden haben, auf dem sich belastendes Material befunden haben dürfte. Beim Versuch, herausfinden, wem die Karte gehört, entdeckte er das verdächtige Material und brachte das Speichermedium zur Polizei. Dort forschten die Beamten den Besitzer schließlich in den eigenen Reihen aus.
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