Mann (23) verurteilt

Bub (13) entführt und missbraucht: Teilbedingte Haft

Österreich
22.08.2012 14:06
Ein 23-jähriger Mann, der am 14. Mai 2011 einen 13-Jährigen mit einem Messer bedroht, von einem Spielplatz in Wien-Simmering entführt, in seine Wohnung gebracht und dort missbraucht hatte, ist am Mittwoch im Straflandesgericht zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Acht Monate davon muss der geständige Täter unbedingt verbüßen. Seine Verantwortung vor Gericht: "Ich wollte wissen, ob er auf dasselbe steht wie ich auch. Deshalb habe ich es probiert."

16 Monate sah der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Beate Matschnig dem Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit nach. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte er um Verbüßung des unbedingten Strafteils im elektronisch überwachten Hausarrest ansuchen.

Freunde des Buben alarmierten die Polizei
Der 23-Jährige hatte den Buben über Facebook kennengelernt. Als er ihn zufällig beim Spaziergang mit einem 21-jährigen Freund auf einem Spielplatz traf und wiedererkannte, zog er ein Messer, packte den 13-Jährigen gemeinsam mit seinem Begleiter an den Armen und zwang den Schüler, in seine Wohnung mitzukommen. Zwei Freunde des 13-Jährigen, die die Szene beobachtet hatten, verständigten per Mobiltelefon sofort die Polizei und leiteten damit eine Suchaktion nach dem Buben ein.

13-Jährigen aufs Bett geworfen und missbraucht
In der Wohnung des 23-Jährigen spielte man zunächst Playstation. Als der 21-Jährige die Wohnung verließ, warf der 23-Jährige den Buben aufs Bett, fuhr ihm mit der Hand in die Hose und nahm unsittliche Handlungen vor. Als sich der 13-Jährige zur Wehr zu setzen begann, ließ der Täter von ihm ab und brachte ihn zu einem Taxi. "Es fällt mir schwer, das alles zuzugeben. Das was er (das Opfer, Anm.) gesagt hat, stimmt", gab der Angeklagte zu Protokoll.

Später auch 15-jährigen Burschen missbraucht
Knapp acht Monate später verging sich der 23-jährige an einem 15 Jahre alten Burschen, den er ebenfalls über Facebook ausgemacht hatte. Da dieser offenkundig mit den sexuellen Handlungen einverstanden war – ehe es zu einem realen Treffen kam, hatten sich die beiden im Chat ausführlich über Sexualpraktiken und ihre jeweiligen Vorlieben unterhalten – und nach deren Vollzug 100 Euro erhalten hatte, wurde dieses Faktum als entgeltliche geschlechtliche Handlung mit einem unter 18-Jährigen qualifiziert, die gemäß § 207 b Strafgesetzbuch mit immerhin bis zu drei Jahren Haft bedroht ist.

2.090 Euro durch Drohungen erpresst
Daneben hatte der beschäftigungslose junge Mann von jüngeren Bekannten, die er in einem Fußballverein kennengelernt hatte, Geld erpresst, nachdem ihn sein Vater zu Hause hinausgeworfen hatte. Einen 16-Jährigen schüchterte der körperlich deutlich Überlegene dermaßen ein, dass ihm dieser insgesamt 2.090 Euro übergab, wobei das Opfer sich das Geld bei der Großmutter erbettelt hatte. Der 23-Jährige hatte ihm angedroht, ihn "von der Donaubrücke zu werfen", falls er nicht zahle.

Ein 18-Jähriger kam der Aufforderung, 500 Euro abzuliefern, allerdings nicht nach. Als der 23-Jährige ihn zwei Tage später wieder traf und kein Geld sah, versetzte er dem Jüngeren einen Faustschlag ins Gesicht. Der Teenager musste mit einem Nasenbeinbruch im Spital behandelt werden.

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