Kuriose Justiz-Panne

Tödliche Hundeattacke: Zwei Zellen für Frauerl

Oberösterreich
28.03.2024 07:00

Nach den Todesbissen von Naarn wurde die 38-jährige Halterin zu einer fünfzehn monatigen Haftstrafe – fünf davon „scharf“ verurteilt. Nun flatterten bei der Frau allerdings innerhalb von wenigen Tagen gleich mehrere Einrückbefehle in verschiedene „Häfn“ ein. Ihr Anwalt ist über die Justiz-Panne verwundert.

„Suchen Sie sich bitte aus, wo Sie Ihre Haftstrafe absitzen wollen!“ – ganz so kulant ist die Justiz nicht, aber im Fall der Todesbisse von Naarn scheint es fast so zu sein. Durch eine offensichtliche Panne schickte die Justiz der verurteilten Besitzerin von Killer-Hund „Elmo“, der mit zwei anderen American-Stafford-Hündinnen die Joggerin Herta A. (60) totgebissen hatte, gleich zwei Einrückungstermine. Sie muss, wie berichtet, fünf der 15 Monate Haft abbüßen.

Zwei verschiedene Haftanstalten
Und es gab nicht nur zwei verschiedene Aufforderungen, die mit einem Abstand von wenigen Tagen eintrafen, sondern auch zwei verschiedene Haftanstalten. „Einmal Linz und einmal Wels“, bestätigte Verteidiger Philipp Wohlmacher auf „Krone“-Nachfrage die kuriose doppelte Post. Welche der beiden Haftantrittsaufforderungen nun gültig ist, darüber rätselt auch der Anwalt: „Ich muss erst mit dem Richter sprechen, um aufzuklären, was da passiert ist.“

In Freiheit warten auf Fußfessel-Entscheidung
Doch der Anwalt hofft ohnehin, dass seine Mandantin, die wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden war, die Haft daheim mit Fußfessel absitzen kann. Rechtlich ist das bei Verurteilungen unter einem Jahr „scharf“ möglich. „Den Antrag auf Fußfessel kann man erst nach Erhalt der Haftantrittsaufforderung einbringen“, erklärt Wohlmacher, der nun an diesem Antrag arbeitet. Sobald dieser eingebracht ist, hemmt er den Strafantritt, wie es im Juristendeutsch heißt. Übersetzt: Die Verurteilte darf dann in Freiheit abwarten, wie über die Fußfessel entschieden wird.

Zitat Icon

Nach Zustellung der Aufforderung zum Haftantritt hat man einen Monat Zeit, im Gefängnis einzurücken. Dass zwei Aufforderungen kamen, erlebe ich das erste Mal.

(Bild: Dostal Harald)

Philipp Wohlmacher, Anwalt von „Elmos“ Besitzerin (38)

Vergleichsweise strenges Urteil angenommen
Die 38-jährige Mühlviertlerin hatte das vergleichsweise strenge Urteil am 7. März sofort angenommen. Der Richter hatte es damit begründet, dass der Vorfall vom 2. Oktober des Vorjahres eine „starke Unruhe“ in die Gesellschaft gebracht hatte. Dass drei Hunde eine Joggerin anfallen und zu Tode beißen, ging jedem nahe und hatte die Diskussion um ein neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich angefacht.

Die Halterin war angeklagt, weil sie mit drei Hunden gleichzeitig Gassi gegangen war, obwohl sie nicht in der Lage gewesen war, diese zu bändigen. Vor Gericht hatte die 38-Jährige die volle Verantwortung übernommen.

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