Ein Achtjähriger wurde im Mai 2023 im Wiener Vogelweidpark beim Spielen von einem damals 17-Jährigen ins Gebüsch gezerrt. Laut Anklage versuchte der mental beeinträchtigte Täter das Kind zu vergewaltigen. Durch einen Schlag in den Bauch konnte sich der Bub befreien. Für den zurechnungsfähigen Angeklagten setzt es im Wiener Landl eine bedingte Haft- und eine unbedingte Geldstrafe.
Auf den ersten Blick sieht man dem großen, stämmigen Burschen seine mentale Beeinträchtigung nicht an. Doch beantwortet der von seinem Vater besachwaltete nunmehr 18-Jährige kaum eine der Fragen der Richterin, schweigt auch zu einfachen Fragestellungen.
„Es muss unverzüglich gegengesteuert werden“
Gerichtspsychiater Peter Hofmann bestätigt nach seiner Begutachtung die Intelligenzminderung des Täters, sieht den jungen Mann aber als zurechnungsfähig. „Er braucht einschlägige Behandlung und entsprechende Medikamente. Es ist von Relevanz, dass unverzüglich gegengesteuert wird“, trägt Frau Rat aus dem Sachverständigengutachten vor. Dem Verteidiger nach nimmt sein Mandant bereits Therapie in Anspruch. Der Angeklagte ist in eine Tagesstruktur bei Jugend am Werk eingebettet.
Er braucht einschlägige Behandlung und entsprechende Medikamente.
Gerichtspsychiater Peter Hofmann begutachtete den Täter.
Was dem Angeklagten vorgeworfen wird, ist der Albtraum aller Eltern. Am 9. Mai 2023 zog er im Vogelweidpark im 15. Wiener Gemeindebezirk am helllichten Tag einen Achtjährigen ins Gebüsch und betatschte ihn. Er versuchte, dem Buben die Jogginghose herunterzuziehen, und wollte sexuelle Handlungen an ihm vornehmen. Durch einen beherzten Schlag in den Bauch des Täters konnte sich das Kind befreien, lief weinend zu seiner Mama, die im Park bereits auf der Suche nach ihrem Sohn war: „Er hat mir wehgetan“, schluchzte der Bub.
500 Euro Schadenersatz für den Achtjährigen
Die Staatsanwaltschaft Wien klagte den zum Tatzeitpunkt Jugendlichen wegen versuchter Vergewaltigung und versuchtem schwerem sexuellem Missbrauch von Unmündigen an. Im Gericht sagt der Wiener wortkarg: „Ich bin schuldig.“
Der Schöffensenat verurteilt den bislang Unbescholtenen zu acht Monaten bedingter Haft und unbedingt zu 120 Tagessätzen zu je vier Euro. Zudem erfolgte die Weisung zu therapeutischen Maßnahmen. Der Vater erkennt die von der Opfervertreterin geforderten 500 Euro Schmerzengeld an.
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