Wirbel um Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Häftlinge – es geht um Körperverletzungsvorwürfe gegen Medizinerin.
„Ich hatte schon einen Doppelmörder, der früher aus der Haft entlassen wurde!“ Der renommierte Anwalt Manfred Arbacher-Stöger nimmt den zuletzt auch wegen Horror-Vater Josef Fritzl in die Schlagzeilen gekommenen Maßnahmenvollzug – also die Unterbringung von aufgrund einer psychischen Erkrankung als gefährlich geltende Verbrecher – erneut ins Visier.
Wegen Körperverletzung verurteilt
Es geht um Herrn B., der in jungen Jahren wegen Körperverletzung und Drohung gegen seine damaligen Freundinnen vorbestraft ist. Die Haft hätte er schon längst verbüßt. Allein ein (älteres) Gutachten bescheinigte dem mittlerweile 40-Jährigen, dem damals als stellvertretenden Hotel-Küchenchef der Stress über den Kopf wuchs, eine „abnorme Persönlichkeitsstruktur mit Defiziten in der Selbstregulierung, besonders durch Alkoholmissbrauch“.
Es scheint so, dass im Maßnahmenvollzug Häftlinge bewusst sediert werden, um sie ruhig zu stellen und gefügig zu machen.
Top-Anwalt Manfred Arbacher-Stöger übt scharfe Kritik
Deshalb die Einweisung. Eine bedingte Entlassung wurde dann kurz vor Ende der Probezeit von der Justiz widerrufen. Herr B. hatte sich (alleine) in der betreuten Wohnung wieder betrunken und den Termin beim Bewährungshelfer verpasst. Mittlerweile ist der Mann seit 14 Jahren mehr oder weniger durchgehend im Maßnahmenvollzug, wie sein Anwalt sagt.
Vorwürfe gegen Gefängnisärztin
Der Jurist erhebt nun schwere Vorwürfe gegen die behandelnde Häfnärztin: „Mein Mandant wird mit einem Psychopharmaka-Medikamentencocktail falsch behandelt für Krankheitsbilder, die bei ihm nie festgestellt wurden. Ich habe deshalb Strafanzeige wegen Körperverletzung erstattet und auch die Ärztekammer informiert“, so Arbacher-Stöger.
Schmerzensgeld-Klage gegen die Republik
Herr B. werde derart sediert und ruhig gestellt, dass er seinem Job als Koch in einem Innenstadt-Hotel zur Vorbereitung auf eine erneute Entlassung nur schwer nachkommen könne. Weiters will der Anwalt die Republik auf 30.000 Euro Schmerzensgeld verklagen.
Auch ein aktueller Rechnungshofbericht sieht große Missstände im Strafvollzug: volle Gefängnisse, wenig Personal, 23 Stunden am Tag in Zelle eingesperrt ...
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