Von einem neuen, unglaublichen Zufall rund um den wegen Befangenheit in der Kritik stehenden Richter Michael Radasztics schreibt Andreas Unterberger in seinem aktuellen Blog: Demnach bezeichnete das Disziplinargericht, das Radasztics verurteilt hatte, eine Aussage von Peter Pilz als „unglaubwürdig“. Dieser hatte den Richter und früheren Staatsanwalt entlastet. Genau am Tag der Urteils-Veröffentlichung war das Delikt der falschen Zeugenaussage verjährt!
In seinem „Tagebuch“ beleuchtet der ehemalige Chefredakteur („Presse“, „Wiener Zeitung“) die Vorgänge rund um eine Disziplinarstrafe gegen den Kurz-Richter, der damals noch Staatsanwalt war, neu. Er kommt zum Schluss, dass dieser Richter „den größten Schauprozess des Jahres“ nicht hätte leiten dürfen. Die Tatsache, dass die Radasztics-Verurteilung mit dem Verdacht gegen Pilz genau am 26. Februar 2024 bekannt gegeben wurde, sei nicht nur seltsam, weil sie drei Tage nach dem Urteil von Sebastian Kurz veröffentlicht wurde.
Das Delikt der falschen Zeugenaussage sei an diesem Tag auch zum ersten Mal verjährt gewesen. Fünf Jahre lang hätte gegen Pilz wegen seiner Aussage Anzeige erstattet werden können. „Das stinkt zum Himmel!“, schreibt Unterberger.
Spätestens jetzt wäre, so der Blogger, eine eingehende Untersuchung wie auch ein hochrangiger Rücktritt im Justizsystem fällig. „Und erstmals seit Langem wäre jetzt auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss gerechtfertigt, in dem ein paar Akteure dieses Justizsystems unter Wahrheitspflicht aussagen müssten“, so Unterberger.
Pilnacek wegen selbem Delikt suspendiert
Immerhin sei es bei der Kritik an Radasztics um die Weitergabe von Informationen aus Akten gegangen. Also um jenes Delikt, das auch dem früheren Sektionschef Christian Pilnacek vorgeworfen wurde. Dieser hatte eine Journalistin rechtswidrig über ein Aktendetail informiert. „Pilnacek wurde suspendiert und durch jahrelanges Aufrechterhalten der Suspendierung in den Tod getrieben“, so Unterberger wörtlich.
Er holt mit seinen Vorwürfen an Radasztics dann noch viel weiter aus: Es seien nicht nur die Verfahren gegen Kurz und Grasser, in denen Radasztics dem Ansehen der unabhängigen Justiz schwer schade. Radasztics sei auch schon früher in - de facto politischen - Verfahren aktiv gewesen, die ganz zufällig immer gegen bürgerliche Exponenten gegangen seien - von Alfons Mensdorff-Pouilly bis zu Julius Meinl.
„Schleppendes“ Madoff-Verfahren
So soll der Kurz-Richter, als er noch Staatsanwalt war, auch die Ermittlungen rund um den Betrugsfall Bernard Madoff nur „schleppend“ geleitet haben. Der 2008 aufgeflogene Fall eines Investmentfonds nach einem Ponzi-Schema war mit einem Schaden von mehr als 50 Milliarden Euro und 4800 Geschädigten global der größte jemals bekannt gewordene Betrug. In Österreich waren Zertifikate im Wert von rund zwei Milliarden über die Bank Medici und die damals noch knallrote Bank Austria vertrieben worden. Während die amerikanischen Verfahren rund um Madoff zügig und streng vorangetrieben worden sind, stellten Radasztics und ein weiterer Staatsanwalt damals die Ermittlungen gegen die roten Banker ein.
Zu all den Vorwürfen schweigt die Justizministerin eisern. Interviewanfragen lehnte sie bisher konsequent ab. Stehsatz: Es sei wichtig, die Justiz „unabhängig arbeiten“ zu lassen.
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