Vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und Nötigung der Ex-Frau und eines gemeinsamen Kindes ist am Montag ein 36-jähriger Türke am Landesgericht Feldkirch freigesprochen worden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Fast könnte man glauben, dass im Leben des Angeklagten die Zahl Fünf eine besondere Bedeutung hat. Fünf Jahre geschieden, fünf Kinder, fünf Vorstrafen. Letztere stehen großteils im Zusammenhang mit seiner nunmehrigen Ex-Frau. Ihr hat er es auch zu verdanken, dass er wegen gefährlicher Drohung und Nötigung nun erneut in Untersuchungshaft musste.
Die 32-Jährige hatte nämlich behauptet, der Vorbestrafte habe ihr zwischen Mitte April und Anfang Juni mehrmals gedroht, sie umzubringen. Was der 36-Jährige schon in der ersten Gerichtsverhandlung Anfang Juni bestritt. Im Gegenzug warf er der Ex-Gattin die Vernachlässigung der gemeinsamen Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren vor.
Mein vierjähriger Sohn sagte, dass die Mutter auf einer Hochzeit sei und er allein in der Wohnung.
Der Angeklagte vor Gericht
So habe ihn sein vierjähriger Sohn mitten in der Nacht angerufen, weil dieser Hunger hatte. „Er sagte, dass die Mutter auf einer Hochzeit sei und er allein in der Wohnung.“ Ein anderes Mal hätte ihm sein älterer Sohn von einer Zahn-OP der Schwester berichtet. „Als ich mit ihr sprechen und mich nach ihr erkundigen wollte, legte meine Ex einfach auf.“
Vorwurf der gefährlichen Drohung und Nötigung
Ganz sauer sei ihm aufgestoßen, als die 32-Jährige seine Telefonnummer blockiert habe. „Sie stellt mich dadurch immer wieder auf die Probe“, sagte der am Existenzminimum Nagende und meinte damit sein Gemüt. So bestritt er ebenfalls den Vorwurf, jemals zu seinem Sohn gesagt zu haben, dass er ihn zerstören werde, sollte er künftig nicht ans Telefon gehen. Worauf weitere Zeugen geladen und der Prozess vertagt werden musste.
Am Montag sprach Richter Theo Rümmele den Angeklagten schließlich vom Vorwurf der gefährlichen Drohung und Nötigung im Zweifel frei. „Nach Anhörung der Zeugen, die zwar von Problemen zwischen Ihnen und Ihrer Ex-Frau berichteten, jedoch von Todesdrohungen und dergleichen nichts mitbekommen haben wollen, ist das Substrat einfach zu dünn, um einen Schuldspruch zu verhängen. Außerdem ist es schon merkwürdig, dass die Kindesmutter just in dem Moment, wo Sie in U-Haft genommen wurden, das alleinige Sorgerecht beantragte. Warum nicht schon früher?“, begründete Herr Rat den Freispruch. Der 36-Jährige wurde daraufhin enthaftet.
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