Am Dienstag startet der zweite Durchgang im Prozess um das Wien-Attentat vom 2. November 2020 - es starben vier Menschen, Dutzende wurden verletzt. Gegen drei Terrorhelfer muss jetzt neu verhandelt werden. Dass sie jahrelang im Gefängnis sitzen müssen, wird sich aber nicht ändern.
Nachdem der Oberste Gerichtshof Ende des Vorjahres die Urteile gegen drei Terrorhelfer des Wien-Attentäters wegen Verfahrensfehlern teilweise aufgehoben hatte, wird am Dienstag neu verhandelt. Im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts herrscht also wieder höchste Sicherheitsstufe.
Beteiligung am vierfachen Mord steht fest
Dabei geht es aber nicht mehr um den zentralen Anklagepunkt. Denn dass die Männer am Anschlag in der Wiener Innenstadt - bei dem vier Menschen starben - beteiligt waren, steht bereits fest. Die Schuldsprüche vom 2. Februar 2023 wegen der Begehung von terroristischen Straftaten in Verbindung mit Beteiligung am Mord sind rechtskräftig.
Was in der Neudurchführung aber sehr wohl Thema ist: die Frage, ob die Männer zwischen 23 und 29 Jahren Mitglieder einer terroristischen Vereinigung sowie einer kriminellen Organisation sind bzw. waren. Denn in diesem Punkt gab es im Urteil im ersten Rechtsgang Feststellungsmängel und eine irreführende Rechtsbelehrung der Geschworenen.
Es ist zu prüfen, ob bei meinem Mandanten eine islamistische Gesinnung vorliegt. In dem Sinne war auch im ersten Durchgang die Beweislage nicht klar.
Anwalt Elmar Kresbach verteidigt einen Terrorhelfer.
Anwalt Elmar Kresbach verteidigt jenen 29-Jährigen, der bei den letzten Vorbereitungen am Tag der Tat half - auch beim Laden der Waffen: „Es ist zu prüfen, ob bei meinem Mandanten eine islamistische Gesinnung vorliegt. In dem Sinne war auch im ersten Durchgang die Beweislage nicht klar.“ Der Akt gebe eine Verurteilung wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation bei seinem Klienten nicht her.
Langjährige Haftstrafen werden wohl bleiben
Egal wie die Neudurchführung des Terrorprozesses ausgehen wird, an den langjährigen Haftstrafen der Angeklagten wird sich wohl nicht viel ändern. Der damals Drittangeklagte fasste 20 Jahre Haft aus, der Sechste wurde nach dem Jugendstrafrecht zu 19 Jahren verurteilt. Der Viertangeklagte fasste sogar lebenslange Haft aus. „Es geht darum, dass mein Mandant eine zeitlich befristete Freiheitsstrafe bekommt. Das ist wichtig für seine weitere Lebensführung“, sieht Verteidiger Kresbach die Aussichten realistisch.
Höchste Sicherheitsmaßnahmen im Wiener Landl
Schon in der Vorwoche informierte Gerichtssprecherin Christina Salzborn über die verstärkten Sicherheitsmaßnahmen und das Foto- und Videoverbot im Großen Schwurgerichtssaal.
Anders als bei der Neudurchführung gegen den damaligen Erst- und Zweitangeklagten: Auch bei den beiden Männern musste die terroristische Vereinigung bzw. kriminelle Organisation noch einmal verhandelt werden. Von der Beteiligung am Mord wurden sie im Februar des Vorjahres freigesprochen. Ihre teilbedingten Strafen änderten sich nur leicht.
Die Urteile gegen die drei Terrorhelfer sind für Donnerstag geplant.
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