Ein Oberst des Bundesheeres wollte, wie einige andere Offiziere auch, seinen Ruhestand um ein Jahr verschieben. Einen Tag nach dem „Krone“-Bericht erhielt er nun die Ablehnung. Wie das Ministerium dies begründete – und was der Offizier nun machen will.
Länger arbeiten, auch über das Pensionsalter hinaus – ein Thema, das aktuell auch politisch heiß diskutiert wird. Ein Oberst des Bundesheeres wandte sich deshalb an die „Krone“, nachdem er die Aufschiebung seines Ruhestandes um ein Jahr beantragt und keine Antwort erhalten hatte.
Oberst als Personalvertreter tätig
Just einen Tag später kam dann die Ablehnung des Verteidigungsministeriums. Begründet wurde dies damit, dass der Offizier für seine Tätigkeit als Personalvertreter dienstfrei gestellt ist.
„Die Frau Bundesminister bedankt sich für Ihre Bereitschaft, Ihre Dienstleistungen für ein weiteres Jahr dem Bundesministerium für Landesverteidigung zur Verfügung zu stellen“, heißt es in dem Schreiben an den Offizier, welches der „Krone“ vorliegt. Allerdings könnte dem Antrag „nicht näher getreten werden“. Begründet wird dies mit der Tätigkeit des Obersts als Personalvertreter, für die er vom Dienst freigestellt ist.
Tanner: „Auch junge Generation aufbauen“
Aus dem Ministerium heißt es dazu gegenüber der „Krone“: „In Zeiten, wo am Arbeitsmarkt Personalmangel herrscht und es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal zu finden, ist es selbstverständlich unterstützenswert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf einem geeigneten Arbeitsplatz tätig sind, für den es keinen adäquaten Nachfolger bzw. Nachfolgerin gibt und deren Verlängerung gewünscht wird, die Möglichkeit zu geben, weiterhin im Dienststand beim Bundesministerium für Landesverteidigung zu bleiben“, betonte Ministerin Klaudia Tanner (ÖVP).
Gleichzeitig sei es aber ebenso wichtig, dass man konsequent an der „Mission Vorwärts“ arbeite und auch der jungen Generation die Chance biete, „bei uns ihre berufliche Zukunft aufzubauen“, so die Ressortchefin.
Der Bundesheer-Oberst aus Oberösterreich nimmt die Entscheidung gelassen, wenn auch mit Wehmut: „Ich kann es eh nicht ändern. Dann werde ich einfach meinen Ruhestand genießen.“
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