Zwei Jahre Haft

„Weißt du eh, dass sie erst 13 Jahre alt ist?“

Oberösterreich
15.07.2025 19:00

Ein Tschetschene – zum Tatzeitpunkt war er 20 Jahre alt – soll mit einer damals 13-Jährigen geschlafen, und ihr und einer Mitbewohnerin Drogen überlassen und verkauft haben. Am Dienstag stand der Mann vor Gericht und wurde am Ende auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Schwer waren die Vorwürfe, die die Anklage am Dienstag am Landesgericht Wels am Dienstag gegen einen 21-Jährigen erhob. Der Tschetschene solle im März mindestens viermal einvernehmlich mit einer damals 13-Jährigen geschlafen haben, ihr und einer anderen Minderjährigen Drogen überlassen und verkauft haben.

Mit Drogen gehandelt
Die 13-Jährige und ihre Mitbewohnerin meinten obendrein, dass der damals 20-Jährige in großem Stil mit Drogen handle – Koks, Ecstasy und Cannabis. Dazu kamen noch Sachbeschädigung, Körperverletzung und Diebstahl – er soll just einem auf ihn angesetzten Privatdetektiv Geld aus dem Börserl gezogen haben.

Angebliche Widersprüche
Der Verteidiger sah die Beweislage aber sehr dünn: So habe der damals obdachlose Angeklagte nur nach einem Schlafplatz gesucht. Die 13-Jährige, in ihren Hoffnungen enttäuscht, habe es dem Angeklagten mit ihren Anschuldigungen heimzahlen wollen.

Kein Geständnis
Der heute 21-Jährige stritt am Dienstag alles ab, nur den Eigenkonsum von Cannabis gab er zu. „Sie hat mir gestanden, dass sie erst 13 Jahre alt ist, als wir zu ihr nach Hause gegangen sind. Das macht aber nichts, weil ohnehin nichts vorgefallen ist zwischen uns“, war der Angeklagte überzeugt. Seit seiner Verhaftung im April sitzt der Tschetschene in U-Haft. 

Urteil rechtskräftig
Am Ende wurde der Mann am Abend vom Schöffensenat aber dennoch schuldig gesprochen. Er muss für zwei Jahre in Haft (unbedingt). Das Urteil ist auch schon rechtskräftig.

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