Ein junges Quartett hatte im vergangenen Jahr eine ganze Litanei an Delikten verbrochen. Am Dienstag mussten sich die kriminelle Bande dafür am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
Zum Tatzeitpunkt waren die drei gerichtserfahrenen Männer und eine Frau allesamt noch nicht älter als 19 Jahre. Aus ihren früheren Verurteilungen, manche davon einschlägig, haben sie jedoch nichts gelernt. Diesmal legt ihnen die Staatsanwaltschaft mehrere Straftaten in unterschiedlichen Konstellationen zur Last. Darunter schwerer Raub und Einbruchsdiebstahl. So hatte einer der Angeklagten einen Drogendealer in Götzis mit einem Messer bedroht und ihm die Suchtmittel entrissen. Als sich das Opfer wehrte, setzte es Schläge.
In anderen Fällen hatten es die Gang-Mitglieder auf Wertsachen und Bargeld in unversperrten Autos in Vorarlberg abgesehen. Waren es in der Regel meist Kleinbeträge zwischen 10 und 20 Euro, wurde die Jugendbande in einem Auto so richtig fündig – 1400 Euro waren in diesem aufbewahrt. „Von dem Geld kauften wir Drogen und Alkohol“, berichtet die einzige Frau im Quartett. Auch ein Einbruchdiebstahl in ein Geschäft in Götzis wird den Angeklagten zur Last gelegt – aus diesem klauten sie Bekleidung und ein Mobiltelefon.
Beschuldigte biss Supermarktmitarbeiterin
Weiters ist die Angeklagte in einem Supermarkt von einer Mitarbeiterin beim Stehlen von Alkoholika ertappt worden. Kaum hatte die Angestellte die Diebin zur Rede gestellt, wurde sie von dieser auch schon gebissen. Als der vorsitzende Richter der Beschuldigten die Gefährlichkeit eines Menschenbisses vor Augen führt und ihr zudem vorwirft, sich im Zuge der darauffolgenden Verhaftung massiv gegen die Beamten zur Wehr gesetzt zu haben, erklärt sich die Arbeitslose so: „Ich hatte viel getrunken, weil der Vater meiner Freundin gestorben war. Das hat mich so mitgenommen, dass ich eben noch mehr trinken wollte.“ Überhaupt sei sie bei allen Taten berauscht gewesen, habe neben Alkohol auch Benzodiazepine und Kokain genommen.
Drei Schuldsprüche und ein Freispruch
Hatten drei der Beschuldigten bei ihrer polizeilichen Einvernahme noch eisern geschwiegen, rangen sie sich vor Gericht zum Schluss doch noch zu einem Geständnis durch. Am Ende hagelte es teilbedingte Haftstrafen: Der Messermann fasste dreieinhalb Jahren aus, die beißwütige Beschuldigte 24 Monate, 16 davon auf Bewährung. Weil sie während der Probezeit schon wieder kriminell geworden war, widerrief der Herr Rat zudem eine ehemals zur Bewährung ausgesetzte Strafe von zehn Monaten. Weitaus glimpflicher kam ihr Mittäter davon: Für einen Faustschlag ins Gesicht eines Opfers gab es sechs Monate Haft auf Bewährung. Der Vierte im Bunde ist von allen Vorwürfen freigesprochen worden – er sollte sich aber neue Freunde suchen.
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