„War unter Substanzen“

Burgenländerin ließ auf Straße die Fäuste sprechen

Burgenland
15.07.2025 16:45

Wilde Schlägerei auf offener Straße: Nach einem Überholmanöver und anschließender Vollbremsung wurde eine Frau aus dem Auto gezerrt und bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Von einer anderen Frau, die sich nun im Burgenland vor Gericht verantworten musste.

Die junge Frau schiebt den Kinderwagen mit Verspätung in den Gerichtssaal. Sie sagt grinsend: „Hallo. Es tut mir schrecklich leid.“ Was tun mit dem Baby? Anwalt Michael Dohr bietet sich an, während der Verhandlung aufzupassen. Er wachelt mit seiner bunten Krawatte. Das Kind schreit. Die Mutter nimmt es an sich und auf der Anklagebank Platz. Später wird unterbrochen, weil der Bub gewickelt werden muss. Die Richterin scheint missmutig zu sein.

Der angeklagte Vorfall trug sich zu um 3 Uhr morgens in Neufeld an der Leitha zu, wo sich um diese Uhrzeit nur Igel und Marder gute Nacht sagen. Ein Auto überholt ein anderes über links bei einer Verkehrsinsel und schleift sich ein. Die Fahrerin (21) kommt für dieses Manöver mit einer Diversion davon, sie muss 150 Euro zahlen. Die Angeklagte springt hinaus, reißt die Tür des hinteren Pkw auf, zerrt ihre Bekannte (23) aus dem Wagen, bringt sie zu Boden und drischt auf einem Grünstreifen ungezügelt mit den Fäusten auf sie ein, bis sie bewusstlos ist.

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Früher waren wir gute Freundinnen. Dann hat sie mich links liegen lassen.

Die 26-Jährige über ihre Kontrahentin

Zwei Tage davor vergewaltigt
Sie habe sich in einem Ausnahmestand befunden, sagt die 26-Jährige. „Früher waren wir gute Freundinnen. Dann hat sie mich links liegen lassen und tat sich mit einer zweiten Freundin gegen mich zusammen. Ich war oft allein.“ Zudem sei sie zwei Tage vorher vergewaltigt worden – der Täter musste übrigens ins Gefängnis. „Ich hatte so eine Wut in mir. Und ich war unter Substanzen.“ Der Schlägerei vorausgegangen war eine Diskussion in einem Lokal. Dort gab es Wortgefechte. Erste Beschimpfungen, die sich im Auto potenzierten. Böse Nachrichten wurden geschickt und Anrufe getätigt, deren Inhalt nicht jugendfrei ist.

Die Wiederholungstäterin wird wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Opfer kriegt 500 Euro.

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