Gefahr von Überflutung

Wenn‘s gewittert, wird Biber zum Schreckgespenst

Niederösterreich
16.07.2025 07:00

Die Biberbauten bereiten zunehmend Kopfzerbechen. Bei Starkregen verursachen sie mitunter Verklausungen samt Überschwemmungen. Verhindert der Tierschutz wirksame Maßnahmen dagegen? Ein Bürgermeister aus der Buckligen Welt fordert Antworten.

Wenn der Himmel seine Schleusen öffnet, gibt es zurzeit offenbar kein Halten mehr. Erst am Wochenende haben sintflutartige Regenfälle sogar die Wiener Neustädter Innenstadt unter Wasser gesetzt.

Im Umland der zweitgrößten Stadt Niederösterreichs, konkret in Krumbach in der Buckligen Welt, richtet Bürgermeister Christian Stacherl jedes Mal einen sorgenvollen Blick gen Himmel, wenn Gewitterwolken aufziehen. Der Grund: ein Biberbau.

Ortschef Stacherl (re.) und Abgeordneter Dinhobl fordern Handhabe gegen Biberbauten.
Ortschef Stacherl (re.) und Abgeordneter Dinhobl fordern Handhabe gegen Biberbauten.(Bild: Krone KREATIV/Gemeinde Krumbach)

Äste als Barriere
Denn nahe an einem Wasserdurchlass bei der B55 hat der Nager seine „Burg“ errichtet. „Bei Starkregen droht der Biberbau weggerissen zu werden. Die angeschwemmten Äste könnten dann beim Durchlass eine Barriere bilden – mit der Folge, dass die Bundesstraße überflutet wird“, schildert Stacherl die Situation. Das Problem: „Wegen der Tierschutzverordnung haben wir keinen Handlungsspielraum, den Biberbau entfernen zu lassen“, klagt der Ortschef, der auch ÖVP-Bezirksparteiobmann ist, dass der Nager-Damm ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstelle.

Klare Regeln gefordert
Meldungen über Probleme mit Bibern kommen aus der gesamten Region, erklärt Stacherl. Gemeinsam mit dem Wiener Neustädter Abgeordneten Franz Dinhobl appelliert er an Tierschutz-Landesrätin Susanne Rosenkranz: „Es braucht in Zeiten zunehmender Extremwetterereignisse gesetzliche Möglichkeiten zur präventiven Entfernung von Biberbauten. Es gibt jedoch keine klaren Regelungen.“

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Der Schutz der Menschen steht an oberster Stelle. Es gibt durchaus auch Möglichkeiten, solche Biberschäden rechtzeitig zu verhindern.

Susanne Rosenkranz, Tierschutz-Landesrätin in NÖ

Menschen-Schutz geht vor
Dem widerspricht aber die FPÖ-Politikerin: „Bei Gefahr im Verzug kann und muss eine Verklausung natürlich unverzüglich entfernt werden.“ Der Schutz des Menschen habe immer Vorrang: „Das gilt auch im Falle von Biberbauten bei Überschwemmungen.“ Werde die Biber-Population zum Problem, seien Entnahmen unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

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