Dienstpflicht verletzt

Cobra-Affäre um Kanzler: Geldstrafe für Beamten

Politik
26.02.2024 22:07

In der Cobra-Affäre um zwei Personenschützer von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) waren im Vorjahr die Amtsmissbrauch-Ermittlungen gegen diesen - es ging um Interventionsvorwürfe - eingestellt worden. Einer der beiden involvierten Beamten ist nun aber im Disziplinarverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro verurteilt worden.

Die Bundesdisziplinarbehörde hatte laut Bericht der „Presse“ zu klären, ob der Personenschützer seine Dienstpflichten verletzt hat. Er hatte nach Konsumation einiger alkoholischer Getränke bei der Familie des Kanzlers mit dem Dienstwagen einen Unfall mit Blechschaden verursacht. Es wurde ein Alkoholwert von 0,60 mg/l (1,2 Promille Blutalkohol) festgestellt.

Führerschein für halbes Jahr entzogen
Dem Mann wurde für ein knappes halbes Jahr der Führerschein entzogen, im Verwaltungsstrafverfahren wurde er zu einer Strafe von 1200 Euro verurteilt. Vor der Bundesdisziplinarbehörde war der Polizist, der nicht mehr bei der Cobra ist, geständig und reumütig. Laut der Behörde hat der Mann seine Dienstpflichten verletzt. Beamte seien verpflichtet, in ihrem Verhalten Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihre dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.

Als schwerste Dienstpflichtverletzung wertete die Behörde das alkoholisierte Steuern des Fahrzeuges. Hier müsse aus generalpräventiven Gründen eine Strafe verhängt werden, um zu verdeutlichen, „dass Alkohol am Steuer nicht toleriert wird“. Der Beamte sei aber reumütig, geständig und bisher disziplinarrechtlich unbescholten gewesen und verfüge über ausgezeichnete Dienstbeschreibungen. Daher sei die Geldstrafe von 6.000 Euro „tat-und schuldangemessen“.

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