Kommission am Zug

Italiens Transitklage gegen Tirol liegt nun bei EU

Tirol
15.02.2024 11:28

Italien hat nun offiziell die bereits beschlossene Klage gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen an die EU-Kommission geschickt und diese darin aufgefordert, selbst ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.

„Wie versprochen, wir haben den Worten in Sachen Transit Taten folgen lassen, zum ersten Mal in der italienischen Geschichte“, erklärte Italiens Verkehrsminister Matteo Salvini auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA. Er mobilisiert schon seit langer Zeit massiv gegen die - seines Erachtens rechtswidrigen - Tiroler Maßnahmen auf der Brennerstrecke wie Lkw-Dosiersystem sowie Wochenend- und Nachtfahrverbot. Italien sieht den Grundsatz des freien Warenverkehrs verletzt.

Mattle gesprächs- und kampfbereit
Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigte sich am Donnerstag wenig überrascht von Italiens Schritt: „Als Landeshauptmann werde ich die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen vor jeder Institution dieser Welt begründen, erklären und verteidigen.“ Es brauche nicht weniger, sondern neue Maßnahmen, um der Belastung Herr zu werden und die Verkehrswende zu schaffen, ist Mattle überzeugt.

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Es ist genug mit der Belastung. Jeder und jede sieht und spürt, dass entlang des gesamten Brennerkorridors Gesundheit, Umwelt und Infrastruktur überstrapaziert sind.

Tirols LH Anton Mattle (ÖVP)

Tirol bleibe konstruktiv und gesprächsbereit, auf eine Klage war man vorbereitet. „Ich stehe im Austausch mit dem Bundeskanzler, dem Außenminister, der Europaministerin und der Verkehrsministerin“, erklärte Mattle, der der Klage wenig Chancen ausrechnet.

Warten auf EU-Kommission
Die EU-Kommission hat nun drei Monate Zeit, um über ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich zu entscheiden. Österreich erhält dabei Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Die beteiligten Staaten können sich schriftlich und mündlich in einem kontradiktorischen Verfahren äußern. Gibt die EU-Kommission keine Stellungnahme ab oder sieht sie von einer Klage ab, kann Italien selbst direkt vor dem EuGH klagen.

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